HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!
Biokema SA
Ivomec SR Bolus ad us. vet.[V], Boli
Behandlung und Bekämpfung von Ekto- und Endoparasiten bei nicht laktierenden Rindern.
ATCvet-Code: QP54AA01
Zusammensetzung
Ivermectinum 1,72 g, Excipiens pro bolo
Wissenschaftliche Hintergrunddaten (CliniPharm Wirkstoffdaten)
Eigenschaften / Wirkungen
Ivomec SR Bolus ist ein Antiparasitikum für Rinder. Die Stoffgruppe der Avermectine, zu denen lvermectin gehört. wirkt gegen Nematoden (Rundwürmer) und Arthropoden (Gliederfüssler) durch Hemmung der Impulsübertragung zwischen Nervenzellen oder zwischen Nerven- und Muskelzellen. Die Parasiten werden gelähmt und sterben schliesslich ab. Ivermectin zeichnet sich durch eine hohe Sicherheitsspanne aus und hat keine erkennbare Wirkung auf Säugetiere, da es deren zentrales Nervensystem aufgrund der Blut-Hirnschranke in der Regel nicht erreicht.
Pharmakokinetik
Unmittelbar nach Eingabe von Ivomec SR Bolus kommt es zur Freisetzung von Ivermectin. da sich die osmotische Tablette beim Kontakt mit Flüssigkeit und bei der im Pansen vorliegenden Temperatur von 40°C auszudehnen beginnt. In kurzer Zeit wird die gleichmässige Abgabe von täglich 12 mg Ivermectin über eine Dauer von ca. 135 Tagen erreicht. Gegen Ende der Wirkperiode fällt die Ivermectin-Freigabe sehr rasch ab. Metabolismus und Kinetik von Ivermectin werden durch die intraruminale Langzeitapplikation nicht verändert. Ivermectin und seine Metaboliten werden hauptsächlich über den Kot ausgeschieden. Hauptanteil ist dabei der unveränderte Wirkstoff.
Indikationen
Ivomec SR Bolus ist angezeigt zur Behandlung und vorbeugenden Bekämpfung von Magen- und Darmrundwürmern, Lungenwürmern, Dasselfliegen. Läusen und Räudemilben.
Zur Behandlung und vorbeugenden Bekämpfung von:
Hämonchus placei
Ostertagia ostertagi
Trichostrongylus axei
Cooperia spp.
Nematodirus helvetianus
Bunostomum phlebotomum
Ösophagostomum radiatum
Dictyocaulus viviparus
Zur Behandlung von:
Trichostrongylus colubriformis
Trichuris spp.
inhibierten (L
4) Larven von Ostertagia ostertagi
inhibierten Larven von Dictyocaulus viviparus
Räudemilben:
Psoroptes communis var. bovis
Sarcoptes scabiei var. bovis
Läusen:
Hämatopinus eurysternus
Linugnathus vituli
Solenopotes capillatus
Dasselfliegen (parasitische Stadien):
Hypoderma bovis
Hypoderma lineatum
Die Entwicklung von Käfer- und Fliegenlarven. u.a. der Spezies Musca autumnalis (Augenfliege und Haematobia irritans (kleine Weidestechfliege). wird im Kot behandelter Tiere über etwa 135 Tage nach Bolusapplikation unterbunden. Ivomec SR Bolus ist auch zur Behandlung von Damalinia bovis und Chorioptes bovis geeignet.
Dosierung / Anwendung
1 Bolus für jedes Rind von 100 bis 400 kg KGW entsprechend einer täglichen Freistzungsrate von etwa 12 mg Ivermectin über ca. 135 Tage (= 0,03 bis 0.12 mg Ivermectin/kg KGW).
Ivomec SR Bolus darf nur an ruminierende Tiere verabreicht werden, die am Tag der Behandlung wenigstens 12 Wochen alt sind. Bei Verwendung eines Boluseingebers sollte der Bolus hinter den Zungengrund verabreicht werden. Ein geeigneter Bolusapplikator wird für Ivomec SR Bolus zur Verfügung gestellt.
Behandlung gegen Rinderdasseln
Ivomec SR Bolus ist hochwirksam gegen alle Stadien der Rinderdasseln, jedoch sollte der Behandlungszeitpunkt richtig gewählt werden. Der günstigste Zeitpunkt ist unmittelbar nach Ende der Schwärmzeit der Dasselfliege. Werden
Hypoderma-Larven zu einem Zeitpunkt abgetötet, zu dem sie sich in lebenswichtigen Bereichen des Wirtes befinden können - obgleich nicht ursächlich auf Ivermectin zurückführbar - unerwünschte Wirt-Parasit-Reaktionen auftreten. Das Abtöten von
Hypoderma lineatum im ösophagealen Gewebe kann Blähungen verursachen. Wird
Hypoderma bovis im Wirbelkanal abgetötet kann es zu kollerartigen Symptomen oder Lähmungen kommen. Deshalb sollen Rinder entweder vor oder nach der Entwicklung dieser Stadien der Dasselfliege behandelt werden. Tiere, die mit Ivomec SR Bolus nach Ende der Schwärmzeit behandelt wurden, können erneut mit Ivomec SR Bolus in der Wintersaison gegen Endoparasiten, Räudemilben oder Läuse behandelt werden, ohne Gefahr von Reaktionen im Zusammenhang mit Dasselfliegen.
Anwendungseinschränkungen
Kontraindikationen
Ivomec SR Bolus ist für ruminierende Tiere im Alter von wenigstens 12 Wochen mit 100 bis 400 kg KGW am Tage der Behandlung zugelassen und soll nicht bei anderen Tierarten angewendet werden. Trächtige Rinder dürfen 180 Tage vor der Geburt nicht mehr behandelt werden.
Vorsichtsmassnahmen
Den Bolus erst unmittelbar vor Anwendung aus der Aluminiumhülse nehmen. Boli mit beschädigter Aussenmembran dürfen nicht verwendet werden. Essen und Trinken sind während der Behandlung zu unterlassen. Nach Gebrauch wird Reinigen der Hände empfohlen.
Absetzfristen
Essbare Gewebe: 180 Tage.
Wechselwirkungen
Bei vorher durchgeführter Lungenwurmvakzinierung sollte die Behandlung mit Ivomec SR Bolus nicht vor Ablauf von 14 Tagen nach der zweiten Vakzinierung durchgeführt werden.
Sonstige Hinweise
Umweltsicherheit
lvermectin wird vorwiegend im Kot behandelter Tiere ausgeschieden. Hauptkomponente ist dabei der unveränderte Wirkstoff. Durch Ivermectin im Kot werden bestimmte Arten der Dungfauna (z B. Fliegenlarven und Dungwürmer) in ihrer Entwicklung beeinträchtigt. Der Dungabbau wird jedoch nicht verzögert. Wie Studien belegen, wird Ivermectin nach erfolgter Ausscheidung an Bodendenbestandteile gebunden und so langsam freigesetzt, dass ein relevanter Übergang in Gewässer nicht zu erwarten ist. Da freies Ivermectin für Fische und bestimmte im Wasser lebende Organismen gefährlich sein kann, sollten Behältnisse und Arzneimittelreste unschädlich beseitigt werden.
Metalldetektoren zur Fremdkörpersuche sprechen auf den Bolus an.
Nicht über 30°C lagern. Arzneimittel - für Kinder unerreichbar autbewahren. Das Medikament darf nur bis zu dem auf dem Bebälter mit "Exp." bezeichneten Datum verwendet werden.
Packungen
Schachtel mit 12 Boli
Zulassung erloschen am: 31.12.2004
Abgabekategorie: A
Hersteller
Merial
Swissmedic Nr. 54'468
Informationsstand: 05/1997
Dieser Text ist behördlich genehmigt.