HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!
ATCvet-Code: QP54AA51
Ivermectinum | 10 mg |
Clorsulonum | 100 mg |
Glyceroli formalum, | |
Propylen glycolum qs ad | 1.0 ml |
- | Durch Ivermectin im Kot werden bestimmte Arten der Dungfauna (z.B. Fliegenlarven und Dungwürmer) in ihrer Entwicklung beeinträchtigt. Der Dungabbau wird jedoch nicht verzögert. Wie Studien belegen, wird Ivermectin nach erfolgter Ausscheidung an Bodenbestandteile gebunden und so langsam freigesetzt, dass ein relevanter Übergang in Gewässer nicht zu erwarten ist. |
Da freies Ivermectin für Fische und bestimmte im Wasser lebende Organismen gefährlich sein kann, sollten Behältnisse und Arzneimittelreste unschädlich beseitigt werden. Bei richtigem Gebrauch sind von Clorsulon keine Gefahren für die Umwelt zu erwarten. | |
- | Vor Licht schützen, Flasche in Schachtel und unterhalb 25°C aufbewahren. |
- | Arzneimittel für Kinder unzugänglich aufbewahren. |
- | Aufbrauchfrist nach erster Entnahme: 28 Tage. |
- | Das Präparat darf nur bis zu dem auf der Packung mit "Exp." angegebenen Datum verwendet werden. |
Zulassung erloschen am: 13.06.2021
Abgabekategorie: A
Swissmedic Nr. 51'437
Informationsstand: 04/2011
Dieser Text ist behördlich genehmigt.