HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!
ATCvet-Code: QP54AA01
Ivermectinum | 10 mg |
Glyceroli formalum | 0.4 ml |
Propylen glycolum qs ad | 1 ml |
- | Sauen: Vor dem Ferkeln behandeln, vorzugsweise 7 - 14 Tage davor, um die Infektion der Ferkel so niedrig wie möglich zu halten. |
- | Jungsauen: 7 - 14 Tage vor dem Decken behandeln, 7 - 14 Tagen vor dem Ferkeln behandeln. |
- | Eber: Die Behandlungszeiträume sollten dem Parasitenvorkommen angepasst werden; eine mindestens zweimalige Behandlung pro Jahr ist anzuraten. |
Rind: | essbare Gewebe: 49 Tage |
Schaf, Schwein: | essbare Gewebe: 28 Tage. |
Milch: | Laktierende Tiere sind von der Behandlung auszuschliessen. |
Nicht innerhalb von 28 Tagen vor dem Kalben oder Ablammen behandeln. |
- | Umweltsicherheit: Ivermectin wird vorwiegend im Kot behandelter Tiere ausgeschieden. Hauptkomponente ist dabei der unveränderte Wirkstoff. Durch Ivermectin im Kot werden bestimmte Arten der Dungfauna (z.B. Fliegenlarven und Dungwürmer) in ihrer Entwicklung beeinträchtigt. Der Dungabbau wird jedoch nicht verzögert. Wie Studien belegen, wird Ivermectin nach erfolgter Ausscheidung an Bodenbestandteile gebunden und so langsam freigesetzt, dass ein relevanter Übergang in Gewässer nicht zu erwarten ist. |
Da freies Ivermectin für Fische und bestimmte im Wasser lebende Organismen gefährlich sein kann, sollten Behältnisse und Arzneimittelreste unschädlich beseitigt werden. | |
- | Vor Licht schützen, Flasche in Schachtel und bei Raumtemperatur (15° - 25°C) aufbewahren. |
- | Arzneimittel für Kinder unerreichbar aufbewahren. |
- | Aufbrauchfrist nach 1. Entnahme: 28 Tage. |
- | Das Medikament darf nur bis zu dem auf dem Behälter mit "Exp." bezeichneten Datum verwendet werden. |
Zulassung erloschen am: 01.01.2021
Abgabekategorie: A
Swissmedic Nr. 50'656
Informationsstand: 04/2011
Dieser Text ist behördlich genehmigt.