HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!
ATCvet-Code: QI99
- | keine kranken Tiere impfen. |
- | keine Tiere mit starkem Parasitenbefall impfen. |
- | Die Kantone können die Anwendung des Impfstoffes in bestimmten Gebieten oder Beständen im Rahmen der Bekämpfungsmassnahmen nach Artikel 247 TSV verbieten. |
- | Antiseptische Vorsichtsmassnahmen sind zu beachten. |
- | Einmal gefrorene Vakzine darf nicht mehr verwendet werden. |
- | Desinfektionsmittel machen den Impfstoff unwirksam. |
- | Inhalt nach Anbruch des Behältnisses schnellstmöglich verbrauchen, um Verunreinigungen und Wirksamkeitsverluste zu vermeiden. |
- | Nicht verwendeten Impfstoff, leere Flaschen usw. unschädlich beseitigen bzw. desinfizieren. |
- | Nach der Impfung die Hände mit einem geeigneten Desinfektionsmittel desinfizieren! |
Zulassung erloschen am: 30.04.2003
Abgabekategorie: Immunbiologische Erzeugnisse dürfen nur an Tierärztinnen/Tierärzte abgegeben werden.
IVI Nr. 1448
Informationsstand: 05/1996
Dieser Text ist behördlich genehmigt.