HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!
Dr. E. Graeub AG
Rabicell ad us. vet.[V]
Inaktivierter Impfstoff für Pferd, Rind, Schwein, Schaf, Ziege, Hund, Katze und Fuchs gegen Tollwut
ATCvet-Code: QI99
Zusammensetzung
1 Dosis (1 ml) enthält: Inaktiviertes Tollwutvirus (Stamm Flury LEP), gezüchtet auf einer Zell-Linie von Babyhamster-Nieren (BHK) mind. 1 I.E.; Adiuv.: Aluminiumhydroxid 3,0 mg; Conserv.: Thiomersal 0,1 mg; Neomycinsulfat max. 10 I.E.
Wissenschaftliche Hintergrunddaten (CliniPharm Wirkstoffdaten)
Zielspezies
Hund, Katze, Pferd, Rind, Schaf, Ziege
Indikationen
Aktive Immunisierung von Pferd, Rind, Schwein, Schaf, Ziege, Hund, Katze und Fuchs gegen Tollwut.
Dosierung / Anwendung
1 ml s.c., unabhängig von Alter, Grösse und Geschlecht.
Impfplan
- | 1. Impfung: ab der 12. Lebenswoche. |
- | Weitere Impfungen: massgebend sind die gesetzlichen Bestimmungen. |
Anmerkung: Werden Jungtiere vor der 12. Lebenswoche geimpft, so ist die Grundimmunisierung wegen möglicherweise noch vorhandener maternaler Antikörper unbedingt im Alter von fünf Monaten zu wiederholen.
Anwendungseinschränkungen
Es sollen nur gesunde Tiere geimpft werden.
Unerwünschte Wirkungen
- | Der Impfstoff enthält als Konservierungsmittel Spuren von Antibiotika. Im Falle von allergischen Reaktionen soll Adrenalin oder ein Aequivalent gegeben werden. |
- | Gelegentlich auftretende Reaktionen an der Injektionsstelle verschwinden innerhalb von 24 - 48 Stunden. |
Sonstige Hinweise
- | Vor Gebrauch schütteln. |
- | Trächtige Tiere dürfen geimpft werden. |
Lagerung
Bei 2° - 8° C und vor Licht geschützt lagern. Nicht gefrieren lassen.
Haltbarkeit
Das Präparat darf nur bis zu dem auf der Packung mit "Exp" bezeichneten Datum verwendet werden.
Packungen
Packung mit 10 × 1 Dose.
Zulassung erloschen am: 31.12.1999
Abgabekategorie: Immunbiologische Erzeugnisse dürfen nur an Tierärztinnen/Tierärzte abgegeben werden.
Hersteller
Pitman-Moore GmbH, Burgwedel (D)
IVI Nr. 1345
Informationsstand: 12/1995
Dieser Text ist behördlich genehmigt.