HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!
ATCvet-Code: QI99CZ
1. | Tauben, die erstmalig geimpft werden bzw. keiner Feldinfektion ausgesetzt waren, entwickeln einige Tage nach der Impfung lokale Impfreaktionen in Form von stecknadelkopfgroßen Schwellungen der Follikel mit einer gelblich-roten Verfärbung und Rötung der umliegenden, follikelfreien Haut. Diese Hautreaktionen sind um den 7. bis 9. Tag p. vacc. am deutlichsten ausgeprägt, daher sollte die Impfkontrolle möglichst in diesem Zeitraum durchgeführt werden. Nach 2 bis 3 Wochen sind die Veränderungen abgeheilt. |
2. | Tauben, die unter den in Punkt 1 genannten Gegebenheiten keine oder ungenügende Impfreaktionen zeigen, haben keinen ausreichenden Impfschutz entwickelt und müssen nach 4 Wochen nochmals geimpft werden. |
3. | Bei Auffrischungsimpfungen bereits wirksam immunisierter Tauben hingegen (d.h. Tiere aus jährlich geimpften Beständen) sind die Impfpocken p. vacc. in der Regel nur schwach ausgebildet oder fehlen ganz. Diese Tiere brauchen erst nach 12 Monaten erneut geimpft zu werden. |
1. | Nur gesunde Tiere impfen. |
2. | Der gelöste Impfstoff ist innerhalb von 2 Stunden zu verbrauchen. |
3. | Impfstofflösung vor direkter Sonneneinstrahlung schützen. |
4. | Lebendvirusimpfstoff! Angebrochene und leere Flaschen sind unschädlich zu beseitigen. |
Zulassung erloschen am: 31.12.2004
Abgabekategorie: Immunbiologische Erzeugnisse dürfen nur an Tierärztinnen/Tierärzte abgegeben werden.
IVI Nr. 1150
Informationsstand: 08/1999
Dieser Text ist behördlich genehmigt.