HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!
ATCvet-Code: QI01AD02
1. | Das zur Impfung verwendete Trinkwasser muss von guter Qualität und kühl sein. Trinkwassergefässe und -leitungen müssen ohne Anwendung von Desinfektions- und Reinigungsmitteln vor der Impfung gut gesäubert werden. |
2. | Den zu impfenden Tieren sollte etwa 2 Stunden vor der Impfung das Trinkwasser entzogen werden, um eine schnelle Aufnahme des Impfstoffes zu gewährleisten. |
3. | Der Impfstoff ist unmittelbar nach dem Auflösen zu verwenden. |
4. | Hände und Geräte nach Durchführung der Impfung waschen und desinfizieren. |
5. | Angebrochene und leere Impfstoffflaschen unschädlich beseitigen. |
1. | Bei Elterntieren und Legehennen muss die Impfung mindestens 1 Monat vor dem Legebeginn erfolgen. Nur dann ist gewährleistet, dass eine genügende Ausbildung von Antikörpern die Virusübertragung über die Eier auf die Küken verhindert. |
2. | Während 5 Wochen p.vacc. sollen keine Tiere aus gegen aviäre Encephalomyelitis geimpften Beständen in den Verkehr gebracht werden. |
3. | Jungtiere unter 6 Wochen sowie AE-empfängliche Legetiere, von denen Bruteier gewonnen werden, dürfen nicht im Betrieb vorhanden sein, solange Impflinge AE-Virus ausscheiden können (bis zu 5 Wochen). |
1. | Unter keinen Umständen darf dieser Impfstoff bei Hühnern, die unter 2 Monate alt sind, verwendet werden. |
2. | Nur gesunde Hühner impfen. |
Zulassung erloschen am: 30.06.2011
Abgabekategorie: B
IVI Nr. 1001
Informationsstand: 12/1998
Dieser Text ist behördlich genehmigt.