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Absolute Kontraindikation

-Glaukom, wegen der Erhöhung des Augeninnendrucks durch die parasympatholytische Wirkung (Löscher 2006a)
-Wenn keine Möglichkeit zur künstlichen Beatmung besteht, darf kein Muskelrelaxans verabreicht werden. Schon die Verabreichung einer geringen Dosis kann eine Paralyse des Atmungsapparates verursachen. Wenn Inhalationsanästhetika wie Halothan, Isofluran oder Sevofluran mit oder ohne Lachgas verwendet werden, sollte die Verabreichung von 1,2 MAC (Minimale alveoläre Konzentration) immer die Bewusstlosigkeit sicherstellen, ohne eine unerwünscht zu tiefe Narkose zu bewirken (Hall 2001m), da Muskelrelaxantien zwar die Abwehrbewegungen unterdrücken, aber die Schmerzempfindlichkeit nicht beeinflussen (Löscher 2006a).
 

Relative Kontraindikationen

-Leber- und Nierenfunktionsstörungen (Löscher 2006a)
-Ablegen von Pferden: Muskelrelaxantien (v.a. Succinylcholin) wurden bei Pferden zum Ablegen vor der eigentlichen Narkose verwendet. Oft traten dabei durch die Aufregung der Tiere erhebliche Kreislaufeffekte auf, welche zum Teil tödlich verliefen. Die Anwendung von peripheren Muskelrelaxantien ist daher zum Ablegen von Pferden heute abzulehnen (Löscher 2006a).
© {{ new Date().getFullYear() }} - Institut für Veterinärpharmakologie und ‑toxikologie

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