Anwendungsverbot bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen
In der Schweiz ist die Anwendung von Chloramphenicol bei Nutztieren (Lebensmittelliefernde Tiere) verboten.
In der Schweiz ist die Anwendung von Chloramphenicol bei Nutztieren (Lebensmittelliefernde Tiere) verboten.