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HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!

Biokema SA

Cevazuril 50 mg/ml ad us. vet.[E][V], orale Suspension

Bei Kokzidiosen bei Kälbern und Ferkeln

ATCvet-Code: QP51AJ01

 

Zusammensetzung

Ein ml enthält:
Wirkstoff : Toltrazuril 50 mg
Conserv.: E211, E281
Excipiens q.s.
 

Wissenschaftliche Hintergrunddaten (CliniPharm Wirkstoffdaten)

● Toltrazuril
 

Eigenschaften / Wirkungen

Toltrazuril ist ein symmetrisches Triazinon mit breiter Wirkung gegen viele Kokzidiengattungen. Es dient als Prophylaktikum und Therapeutikum gegen die Kokzidiose bei Kälbern und Saugferkeln.
Hervorgerufen wird die Infektion bei Kälbern durch E. zuernii und E. bovis und bei Saugferkeln durch Isospora suis.
Es wirkt gegen alle intrazellulären Entwicklungsstadien der Kokzidien: Merogonie (asexuelle Vermehrung) und Gamogonie (sexuelle Phase). Da alle Stadien vernichtet werden, ist der Wirkungsmechanismus kokzidiozid.
 

Pharmakokinetik

Ferkel:

Nach oraler Verabreichung wird Toltrazuril bei einer Bioverfügbarkeit von 70% langsam resorbiert. Die maximale Plasmakonzentration (Cmax) von Toltrazuril beträgt 8,9 mg/l und wird nach ungefähr 24 Stunden erreicht. Der Hauptmetabolit ist das Toltrazuril-Sulfon. Die Elimination von Toltrazuril erfolgt langsam mit einer terminalen Eliminationshalbwertszeit von ungefähr 76 Stunden. Die Hauptausscheidung findet über die Fäzes statt.
 

Kälber:

Nach oraler Verabreichung wird Toltrazuril langsam resorbiert. Die maximale Plasmakonzentration (Cmax) beträgt 36,6 mg/l und wird nach ungefähr 36 Stunden erreicht. Der Hauptmetabolit ist Toltrazuril-Sulfon. Die Elimination von Toltrazuril erfolgt langsam mit einer Halbwertszeit von etwa 96,4 Stunden. Die Ausscheidung erfolgt überwiegend mit den Fäzes.
 

Indikationen

Kälber:
Metaphylaxe zur Verhinderung einer klinischen Kokzidiose und zur Verminderung der Verbreitung infektiöser Oozysten bei Rindern bis zum Alter von 9 Monaten auf Betrieben mit nachgewiesener Kokzidiose-Problematik verursacht durch E. zuernii und E. bovis.
 
Ferkel:
Zur Prophylaxe und Therapie der Kokzidiose verursacht durch Isospora suis bei Ferkeln in der ersten Lebenswoche in infizierten Beständen.
 

Dosierung / Anwendung 

Kälber:
Bis zum Alter von 9 Monaten nach dem Einstallen in eine kontaminierte Umgebung 2 Wochen nach der Infektion und damit etwa 1 Woche vor dem Auftreten der Erkrankung (in der Präpatenz, d.h. vor der Ausscheidung und Verbreitung von infektiösen Oozysten) einmalige, metaphylaktische Behandlung. 15 mg Toltrazuril pro kg Körpergewicht. Dies entspricht 3 ml Cevazuril 50 mg/ml orale Suspension pro 10 kg Körpergewicht.
 
Ferkel:
In der ersten Lebenswoche 20 mg Toltrazuril pro kg Körpergewicht; entsprechend 0.4 ml der Suspension zum Eingeben pro kg Körpergewicht. Eine einmalige Behandlung ist ausreichend.
Geeigneten Orapplikator verwenden. Aufgrund der kleinen Mengen, die zur Einzelbehandlung von Ferkeln erforderlich sind, wird die Verwendung einer Dosierhilfe mit einer Dosiergenauigkeit von 0.1 ml empfohlen. Entsorgen Sie verwendete Spritzen nach der Behandlung, da eine Reinigung nicht möglich ist.
Vor Anwendung die Suspension aufschütteln.
Unerlässliche Massnahmen zur Prophylaxe: Gutes Stallklima und Beseitigung der Infektionsquellen durch Trockenheit und Sauberkeit.
 

Überdosierung:

Bei Ferkeln wird eine fünffache, bei Kälbern eine dreifache Überdosierung gut ertragen.
 

Unerwünschte Wirkungen

Keine bekannt.
 
Falls Sie Nebenwirkungen, insbesondere solche, die nicht in der Packungsbeilage aufgeführt sind, bei Ihrem Tier feststellen, teilen Sie diese bitte Ihrem Tierarzt mit.
 

Absetzfristen

Essbares Gewebe
Kälber: 63 Tage
Ferkel: 70 Tage
Nicht bei laktierenden Rindern anwenden, deren Milch für den menschlichen Konsum bestimmt ist.
 

Sonstige Hinweise

Nicht über 30°C aufbewahren.
Das Medikament darf nur bis zu dem auf dem Behälter mit "EXP" bezeichneten Datum verwendet werden.
Aufbrauchfrist nach erster Entnahme: 6 Monate.
Medikament für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Umweltsicherheit: Leere Behältnisse und nicht verwendete Arzneimittel sollten zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden, um so eine Kontamination von Gewässern zu vermeiden.
 

Packungen

Exportspezialität: Vertrieb in der Schweiz nicht zugelassen!

Zulassung erloschen am: 04.05.2022

Abgabekategorie: B

Swissmedic Nr. 66'153

Informationsstand: 12/2016

Dieser Text ist behördlich genehmigt.

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