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HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!

Bienen Meier AG

API-Bioxal® ad us. vet.[B][V], Pulver

Zur Behandlung der Varroose bei Honigbienen (Apis mellifera)

ATCvet-Code: QP53AG03

 

Zusammensetzung

100 g des Produktes enthalten
88.6 g Oxalsäuredihydrat (acidum oxalicum dihydricum)
Pharmazeutische Hilfsstoffe ad 100 g
Lösliches Pulver
 

Wissenschaftliche Hintergrunddaten (CliniPharm Wirkstoffdaten)

○ Oxalsäure
 

Eigenschaften / Wirkungen

API-Bioxal ist ein Oxalsäurepräparat, das als Träufellösung oder als Sublimat (mittels Verdampfer) zur Behandlung der Varroose eingesetzt wird. Die abtötende Wirkung von Oxalsäure bei der Varroamilbe basiert hauptsächlich auf deren Säure-Eigenschaft. Oxalsäure wirkt nur auf Varroamilben, die sich auf den Bienen befinden. Sie zeigt keine Wirkung auf Milben in verdeckelter Brut.
 

Indikationen

Behandlung der Varroose (Befall mit Varroa destructor) bei der Honigbiene (Apis mellifera) in brutfreien Bienenvölkern.
 

Dosierung / Anwendung 

Für die grösstmögliche Wirkung darf keine Brut vorhanden sein. Die Behandlung vornehmen, wenn sich keine Honigwaben in den Beuten befinden. Alle Völker gleichzeitig behandeln, um einen Neubefall zu vermeiden. Manipulationen an den Völkern in den Tagen nach der Behandlung vermeiden.
Das Präparat wird in folgenden Arten und Dosierungen angewendet:
 

a) Träufellösung

Beutelinhalt lösen in der angegebenen Menge Sirup (Wasser und Saccharose im Verhältnis 1:1)
Beutel à 35 g API-Bioxal: Lösen in 890 ml Sirup
Beutel à 175 g API-Bioxal: Lösen in 4.4 l Sirup
Beutel à 350 g API-Bioxal: Lösen in 8.8 l Sirup
Die Behandlung muss durch eine einmalige Anwendung erfolgen, indem mit einer geeigneten Plastikspritze je bienenbesetzte Wabengasse 5 ml gebrauchsfertige Lösung geträufelt wird.
 

b) Sublimation

-Dosierung Schweizerkasten und Beuten mit einer Zarge 1.15 g API-Bioxal
-Dosierung Dadant-Beuten und Beuten mit 2 Zargen 2.3 g API-Bioxal
-Die erforderliche Menge Pulver auf das/in das ausgeschaltete Gerät geben.
-Gerät durch ein Loch (z.B. Flugloch) in die Beute einführen und dabei Kontakt mit Waben vermeiden.
-Beute abdichten, um den Ausflug der Bienen und das Austreten der Dämpfe zu verhindern.
-Gerät gemäss Anleitung ein- und ausschalten und Abdichtung einige Minuten nach dem Abschalten wieder entfernen.
Betriebsanleitung des Geräteherstellers beachten.
 

Anwendungseinschränkungen

API-Bioxal nur in brutfreien Phasen (Winterbehandlung) oder bei künstlich herbeigeführter Brutfreiheit (z.B. Natur- oder Kunstschwarm) anwenden. Das Vorhandensein von Brut kann die Wirksamkeit spürbar reduzieren.
 

Unerwünschte Wirkungen

Das Volk kann während der Behandlung ein leicht aufgeregtes Verhalten zeigen.
 

Absetzfristen

Honig: Keine.
 

Wechselwirkungen

Nicht gleichzeitig mit anderen milbenabtötenden Mitteln verwenden.
 

Sonstige Hinweise

Das Produkt nicht kühlen oder einfrieren und vor direktem Sonnenlicht geschützt in der Originalpackung aufbewahren. Den Beutel nach dem Öffnen sorgfältig wieder verschliessen, um das Arzneimittel gegen Feuchtigkeit zu schützen.
Haut- und Augenkontakt vermeiden, stets undurchlässige Handschuhe und Schutzbrille tragen. Beim Umgang mit dem pulverförmigen Produkt (auch bei der Behandlung) zusätzlich Schutzmaske Typ FFP2 tragen. Nach der Anwendung des Produktes Hände und andere mit diesem in Kontakt gekommene Gegenstände mit Wasser und Seife waschen. Bei Kontakt des Produktes mit den Augen, diese sorgfältig unter fliessendem Wasser spülen und einen Arzt konsultieren. Das Produkt darf nicht in Wasserläufe gelangen, da es für Wasserlebewesen gefährlich sein könnte.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Nach dem Öffnen des Beutels diesen wieder gut verschliessen und das Pulver innerhalb der nachfolgenden 3 Monate aufbrauchen.
 

Packungen

Beutel à 35 g API-Bioxal
Beutel à 175 g API-Bioxal
Beutel à 350 g API-Bioxal

Zulassung erloschen am: 16.09.2017

Abgabekategorie: D

Swissmedic Nr. 65'974

Informationsstand: 08/2015

Dieser Text ist behördlich genehmigt.

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