HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!
ATCvet-Code: QJ01RA90
––––––– = | g Arzneimittelvormischung (AMV) pro |
C × 100 | kg Futter (resp. g AMV pro l Tränke) |
A = | erforderliche Dosierung in g AMV pro 100 kg KGW pro Tag |
B = | mittleres KGW der zu behandelnden Tiere in kg |
C = | mittlere tägliche Menge Fütterungsarzneimittel in kg resp. medizierte Milch in l pro Tier |
- | Ferkel mit 10 kg KGW bei täglichem Futterverzehr von 300 g: 10 g Spixan® pro Kilo |
- | Schwein mit 20 kg KGW bei täglichem Futterverzehr von 1 kg: 6 g Spixan® pro Kilo |
- | Schwein mit 50 kg KGW bei täglichem Futterverzehr von 2.3 kg: 6.5 g Spixan® pro Kilo |
- | Kälber mit 50 kg KGW bei täglicher Aufnahme von 6 l Milch oder Milchaustauscher: 2.5 g Spixan® pro Liter |
- | Kälber mit 70 kg KGW bei täglicher Aufnahme von 9.4 l Milch oder Milchaustauscher: 2.2 g Spixan® pro Liter |
- | Fleisch: 15 Tage |
- | Organe: 24 Tage |
- | Arzneimittel für Kinder unzugänglich aufbewahren. |
- | Trocken und nicht über 25°C lagern. |
- | In der Originalverpackung aufbewahren. Nach Anbruch die Packung wieder gut verschliessen und vor Feuchtigkeit schützen. |
- | Das Medikament darf nur bis zu dem auf dem Behälter mit "Exp." bezeichneten Datum verwendet werden. |
- | Nicht verwendete Tierarzneimittel sind nach Ablauf der Gebrauchsfrist fachgerecht zu entsorgen. |
- | Mehlförmige Futtermittel: unmittelbar nach Beimischen verabreichen. |
- | Milchpulver: unmittelbar nach Beimischen verabreichen. |
- | Medizierte Milch/angerührte Milchaustauscher: max. 3 Stunden. |
- | Beim Einmischen von Spixan® direkte Berührung mit Haut und Schleimhäuten vermeiden. |
- | Schutzausrüstung, bestehend aus Schutzbekleidung, Handschuhen, Atemschutz und Schutzbrille tragen. |
- | Während der Handhabung weder rauchen, essen noch trinken. |
Zulassung erloschen am: 31.08.2014
Abgabekategorie: A
Swissmedic Nr. 62'769
Informationsstand: 12/2007
Dieser Text ist behördlich genehmigt.