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HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!

Bienen Meier AG

Api Life Var® ad us. vet.[V], Evaporationsplättchen

Zur Bekämpfung der Varroamilben in Bienenvölkern

ATCvet-Code: QP53AX22

 

Zusammensetzung

100 g des Produktes enthalten
Thymol 76.0 g/ Eucalyptusoel 16.4 g/ Kampfer 3.8 g/ Levomenthol - Trägermaterial
 

Wissenschaftliche Hintergrunddaten (CliniPharm Wirkstoffdaten)

● Campher ● Eukalyptusöl ○ Menthol ○ Thymol
 

Eigenschaften / Wirkungen

Api Life Var ist eine Mischung aus ätherischen Komponenten. Die synergistischen Effekte von Thymol, Eucalyptusoel, Menthol und Kampfer sollen einen Milbenbefall, im Besonderen mit Varroamilben (Varroa destructor), wirkungsvoll bekämpfen. Durch Verdunsten werden die Wirkstoffe freigesetzt und in der Stockluft angereichert. Durch direkten Kontakt fallen die Milben von den infizierten Bienen ab.
 

Indikationen

Api Life Var - Verdunstungsplättchen wird verwendet zur Vorbeugung und Bekämpfung der Varroose der Bienen (Varroa destructor).
 

Dosierung / Anwendung 

Der optimale Behandlungsbeginn dürfte unter schweizerischen Bedingungen direkt nach der Sommer-Honigernte ab 1. - 15. August liegen. Ein Teil der Auffütterung ist vor Behandlungsbeginn durchzuführen. Die restliche Winterauffütterung erfolgt zwischen der ersten und der zweiten Behandlung. Dauer der Behandlung beträgt insgesamt 6 bis 8 Wochen (zweimal drei bzw. vier Wochen). Falls wegen Spättracht der Behandlungsbeginn erst im September möglich ist, kann die Wirksamkeit reduziert sein. Für jedes Bienenvolk sind 2 Plastikbeutel mit total 4 Api Life Var Plättchen zu verwenden.
 

CH-Kasten

Erste Behandlung von 3 bis 4 Wochen: je ein Plättchen vor und hinter das Brutnest legen.
Zweite Behandlung von 3 bis 4 Wochen: je ein Plättchen vor und hinter das Brutnest legen.
 

Magazinbeuten Typ Dadant

Erste Behandlung von 3 bis 4 Wochen ein Plättchen vor und je ½ Plättchen links und rechts des Brutnestes legen. Zweite Behandlung von 3 bis 4 Wochen ein Plättchen vor und je ½ Plättchen links und rechts des Brutnestes legen.
Bei einer Behandlung von unten ist der Erfolg bedeutend geringer. Damit die Bienen die Tafeln nicht abtragen, kann ein bienendichtes Gitter zwischen Brutwaben und Tafel gelegt werden. Nach der Behandlung sollen die Restplättchen entfernt werden. Im Rahmen eines integrierten Behandlungskonzeptes wird eine Kombination mit einer späteren Oxalsäurebehandlung empfohlen, wenn die Völker bruffrei sind.
 

Anwendungseinschränkungen

Kontraindikationen

Keine bekannt
 

Vorsichtsmassnahmen

Die Dosierung darf nicht überschritten werden. Sicherstellen, dass keine Räuberei unter den Bienenvölkern stattfindet. Die Winterauffütterung sollte wenn möglich vor und zwischen den beiden Behandlungen erfolgen. Es wird empfohlen, die Völker nur bei Temperaturen unter 27 - 30 °C zu behandeln. Höhere Temperaturen steigern die Wirksamkeit nicht. Hingegen könnten die Bienen Schaden nehmen. Minimale Temperatur 18 °C.
 

Unerwünschte Wirkungen

Es kommt vor, dass die Bienen das Winterfutter und die Brut aus dem Bereich der Plättchen wegtragen. Die restlichen Gaben des Winterfutters werden manchmal von den Bienen schlecht abgenommen.
 

Absetzfristen

Während der Behandlung dürfen keine Honigwaben in der Beute sein. Bei der Frühjahrshonigernte dürfen keine Waben aus dem Brutraum mitgeschleudert werden.
 

Wechselwirkungen

Nicht gleichzeitig mit anderen Milbenmitteln verwenden.
 

Sonstige Hinweise

Nicht inhalieren, nicht einnehmen. Augen- und Hautkontakt vermeiden. Handschuhe verwenden. Keine offenen Packungen verwenden. Verfallene und verbrauchte Plättchen mit dem Hauskehricht entsorgen. Bei Raumtemperatur (15 - 25 °C) lagern. Vor direkter Sonneneinstrahlung schützen. Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Haltbarkeit: 2 Jahre.
 

Packungen

Plastikbeutel mit 2 Plättchen

Zulassung erloschen am: 01.12.2020

Abgabekategorie: D

 

Hersteller

CHEMICALS LAIF SRL 35010 Vigonza (PD) I

Swissmedic Nr. 60'557

Informationsstand: 11/2010

Dieser Text ist behördlich genehmigt.

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