HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!
ATCvet-Code: QR07AB01
1. | Atemstimulation bei postnarkotischen und postoperativen Atemstörungen |
2. | Medikamentös bedingte Atemdepressionen |
3. | Asphyxie der Neugeborenen |
1. | nach Injektionsnarkose |
Einzeldosen sollten 5 mg/kg KGW nicht überschreiten. Bei nicht ausreichender Wirkung kann diese Dosis bis zum Auftreten von Muskelzuckungen wiederholt werden. | |
2. | nach Inhalationsnarkose 1 - 2 mg/kg KGW nach Wirkung. |
Zulassung erloschen am: 30.04.2010
Abgabekategorie: B
Swissmedic Nr. 57'145
Informationsstand: 06/2001
Dieser Text ist behördlich genehmigt.