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HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!

Boehringer Ingelheim (Schweiz) GmbH

Buscopan® 20 mg/ml ad us. vet.[E][V], Injektionslösung

Spasmolytikum für Pferde und Kälber

ATCvet-Code: QA03BB01

 

Zusammensetzung

Wirkstoffe: Scopolamini Butylbromidum.
Scopolamini Butylbromidum 20 mg,
Conserv.: E 216 0,2 mg, E 218 1,8 mg, Natrii Chloridum, Aqua ad injectabilia ad 1 ml.
 

Wissenschaftliche Hintergrunddaten (CliniPharm Wirkstoffdaten)

● Butylscopolamin
 

Eigenschaften / Wirkungen

Scopolamin Butylbromid ist ein quaternäres Ammoniumderivat von Scopolamin. Wie andere Alkaloide der Belladonnaderivate, antagonisiert diese Substanz die Wirkung von Acetylcholin an den Muskarinrezeptoren und besitzt eine gewisse Aktivität an den Nicotinrezeptoren. Das pharmakologische Profil ist dem Hauptvertreter dieser Klasse, Atropin qualitativ ähnlich. Verglichen mit Atropin, überschreitet Scopolamin Butylbromid die Blut-Hirnschranke in geringerem Ausmass und zeigt weniger Wirkung auf das kardiovaskuläre System als auch auf die Hemmung von Speichel- und Tränenflüssigkeit. Im Vergleich zu Atropin ist die Dauer der Wirkung kürzer und verschwindet ohne jegliches Antidot. Die spasmolytische Wirkung von Scopolamin Butylbromid führt zur Entspannung der glatten Musklatur.
 

Pharmakokinetik

Die quarternäre Ammoniumstruktur bedingt eine geringe orale Absorption und verhindert den Übergang ins ZNS auch nach parenteraler Verabreichung. Die Plasmaeliminationshalbwertszeit beträgt für beide Zielspezies 1 - 2 Stunden. Nach parenteraler Verabreichung wird Scopolamin Butylbromid beim Pferd zu ca. 54% über den Urin, hauptsächlich als unveränderte Substanz, ausgeschieden.
 

Indikationen

Pferd: spastische Kolik.
 
Kalb: Verminderung der klinischen Symptome bei Kälberdiarrhöe, in Kombination mit einer oralen Rehydratationstherapie.
 

Dosierung / Anwendung 

Pferd: 0,3 mg Scopolamin Butylbromid per kg Körpergewicht in einer einmaligen intravenösen Injektion.
Dies entspricht 1,5 ml Buscopan (20 mg/ml) pro 100 kg Körpergewicht i.v.
 
Kalb: 0,4 mg Scopolamin Butylbromid per kg Körpergewicht in einer einmaligen, entweder intravenösen oder intramuskulären Injektion.
Dies entspricht 0,2 ml Buscopan (20 mg/ml) pro 10 kg Körpergewicht i.v. oder i.m.
 

Anwendungseinschränkungen

Kontraindikationen

Paralytischer Ileus
 

Vorsichtsmassnahmen

Die Verabreichung von Buscopan 20 mg/ml wird bei Trächtigkeit nicht empfohlen. Experimentelle Studien bei Ratten und Kaninchen ergaben keine Hinweise auf teratogene Effekte.
 

Spezielle Hinweise für die Zielspezies Pferd

Buscopan 20 mg/ml vermag die Symptome einer heftigen Kolik nicht zu maskieren. Im Falle eines Nichtansprechen auf die Therapie mit Buscopan sollte die Ursache der Kolik vertieft abgeklärt werden.
 

Unerwünschte Wirkungen

Beim Pferd kann vorübergehend infolge der para­sympatholytischen Wirkung von Scopolamin Butylbromid ein leichter Anstieg der Herzfrequenz beobachtet werden.
 

Absetzfristen

Fleisch und Innereien 2 Tage.
 

Wechselwirkungen

Die Wirkung von Scopolamin Butylbromid kann durch andere, gleichzeitig verabreichte Anticholinergika verstärkt werden.
 

Sonstige Hinweise

Haltbarkeit

Unter 25°C aufbewahren.
 

Spezielle Vorkehrungen für den Verwender dieses veterinärmedizinischen Produktes

Der direkte Kontakt des Produktes mit der Haut sollte unbedingt vermieden werden, da die Möglichkeit einer Sensibilisierung und einer Kontaktdermatitis besteht. Personen mit bekannter Überempfindlichkeit gegen Scopolamin Butylbromid oder Methyl-, oder Propylparahydroxybenzoat sollten den Kontakt mit dem Produkt vermeiden.
 
Das Präparat darf nur bis zu dem auf der Packung mit "EXP" bezeichneten Datum verwendet werden.
Aufbrauchsfrist nach erster Entnahme: 28 Tage. Tierarzneimittel, für Kinder unzugänglich aufbewahren.
 

Packungen

Nur für den Vertrieb im Ausland bestimmt.

Exportspezialität: Vertrieb in der Schweiz nicht zugelassen!

Zulassung erloschen am: 19.01.2018

Abgabekategorie: B

Swissmedic Nr. 56'851

Informationsstand: 12/2003

Dieser Text ist behördlich genehmigt.

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