HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!
Biokema SA
Oestrucat 5 ad us. vet.[V], Tabletten
Progestativ für Katzen
ATCvet-Code: QG03
Zusammensetzung
Megestroli acetas 5 mg, Aromatica, Excipiens pro compresso
Wissenschaftliche Hintergrunddaten (CliniPharm Wirkstoffdaten)
Indikationen
1. | Verhindern oder Unterbrechen des Oestrus der Katze. |
2. | Unerwünschtes Verhalten beim Kater: Agressivität, Markieren und Verteidigen des Territoriums durch Harnspritzen, Herumstreunen. |
3. | Miliäres Ekzem, eosinophiles Granulom der Katze. |
Dosierung / Anwendung
Verhindern des Oestrus: Der Katze jede 2. Woche 5 mg Megestrol-Acetat, d.h. 1 Tablette Oestrucat 5, während höchstens 18 Monaten eingeben. Die 1. Gabe erfolgt während dem Anöstrus.
Unterbrechen des Oestrus: Bei den ersten Zeichen des Oestrus an 3 aufeinanderfolgenden Tagen 5 mg Megestrol-Acetat, d.h. 1 Tablette Oestrucat 5 geben. Der darauf folgende Oestrus wird 4 Wochen später auftreten. Alle weiteren Oestrus können verschoben werden, indem der Katze alle 2 Wochen 5 mg, d.h. 1 Tablette Oestrucat 5, verabreicht wird.
Unerwünschtes Verhalten beim Kater: Dem Kater einmal pro Woche 5 mg Megestrol-Acetat, d.h. 1 Tablette Oestrucat verabreichen.
Miliäres Ekzem und eosinophiles Granulom bei Katzen: Bis zur Verbesserung der Symptome jeden 2. oder 3. Tag 2,5-5 mg Megestrol-Acetat, d.h. ½ - 1 Tablette Oestrucat verabreichen, anschliessend nur noch einmal pro Woche, bis eine zufriedenstellende Heilung eingetreten ist.
Anwendungseinschränkungen
Kontraindikationen
Nicht während dem Dioestrus oder vor dem ersten Oestrus verabreichen. Während der Trächtigkeit nicht verabreichen.
Unerwünschte Wirkungen
Mit Oestrucat 5-behandelte Tiere können eine Anschwellung des Gesäuges entwickeln, verstärkten Appetit aufweisen und ihr Verhalten ändern.
Sonstige Hinweise
Lagerung bei Raumtemperatur
Packungen
10 Blister zu 12 Tabletten
Zulassung erloschen am: 31.10.2001
Abgabekategorie: B
Swissmedic Nr. 53'300
Informationsstand: 03/1996
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