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HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!

Provet AG

Friesofer ad us. vet.[V], Injektionslösung

Eisen-(III)-Dextran-Komplex, wässrige Lösung zur Injektion für Wiederkäuer, Pferde, Schweine, Hunde und Pelztiere

ATCvet-Code: QB03AC01

 

Zusammensetzung

1 ml enthält: 320 mg Eisen-(III)-Dextran-Komplex (entspr. 100 mg Eisen), Conservans: 5 mg Phenol, Natrii chloridum, Aqua ad injectabilia ad sol.
 

Wissenschaftliche Hintergrunddaten (CliniPharm Wirkstoffdaten)

○ Eisen-Dextran
 

Eigenschaften / Wirkungen

Die Intensivierung der Tierhaltung, insbesondere Schweinehaltung, hat Mangelerscheinungen zur Folge. Die Sauenmilch allein reicht zur Deckung des Bedarfs an Eisen nicht aus. Die Eisenreserven der neugeborenen Ferkel sind nach 2 bis 3 Lebenswochen erschöpft. Eine parenterale Eisenversorgung ist deshalb bis zur Futteraufnahme dringend notwendig. Eine einmalige Injektion reicht zur Überbrückung des kritischen Lebensabschnittes im allgemeinen aus.
 

Pharmakokinetik

Fe2+ ist im Dünndarm wesentlich besser löslich als Fe3+ und wird dementsprechend auch eher bzw. besser resorbiert. In der Mukosazelle erfolgt über mukosales Transferrin ein schneller Transport ins Plasma, während das mukosale Transferrin eine Speicherform darstellt, aus der das Eisen nur langsam ans Blut abgegeben wird.
Im Blut selbst ist das Eisen in seiner dreiwertigen Form an das Plasmatransferrin gebunden, das unter physiologischen Bedingungen zu etwa 13 mit Eisen gesättigt ist. Beim Überschreiten der Bindungskapazität kommt es zu Vergiftungen. Dies ist insbesondere nach parenteraler Applikation bei nicht vorliegendem Eisenmangel zu befürchten, während nach oraler Zufuhr die systemische Verfügbarkeit durch die mukosalen Transportsysteme reguliert wird (Mukosablock).
 

Indikationen

Behandlung und Vorbeuge der Eisenmangel-Anämie bei Ferkeln, Kälbern und anderen Jungtieren. Verbesserung der Jungtieraufzucht.
Unterstützende Behandlung bei grösserem Blutverlust und nach schweren Erkrankungen und Allgemeininfektion.
 

Dosierung / Anwendung 

Der günstigste Zeitpunkt für die erste Injektion ist der 3. bis 5. Lebenstag. Die Verabreichung erfolgt intramuskulär.
Wiederholung, falls erforderlich, nach 8 bis 14 Tagen. Es sollen nicht mehr als 5 ml an einer Injektionsstelle gegeben werden. Höhere Volumina sind auf mehrere Stellen zu verteilen.
 
 ProphylaxeTherapie
  
Ferkel, Lamm1,0 - 2,0 ml2,0 - 3,0 ml
Kalb, Fohlen4,0 - 8,0 ml4,0 - 12,0 ml
Welpe0,2 - 0,5 ml0,5 ml
Rind, Pferd 4,0 - 8,0 ml
Schwein, Schaf, Ziege 2,0 - 3,0 ml
Nerz (8.-12. Woche) 0,5 - 1,0 ml
Fuchs (6.-12. Woche) 1,0 - 2,0 ml
 

Anwendungseinschränkungen

Kontraindikationen

Bei Vitamin E- bzw. Selenmangel neugeborener Ferkel kann Eisendextran anaphylaktoide Reaktionen mit Todesfällen hervorrufen.
 

Vorsichtsmassnahmen

Nicht mit anderen Injektionslösungen mischen.
 

Unerwünschte Wirkungen

Vergiftungen

Eisenvergiftungen sind meist die Folge von Überdosierungen bzw. parenteraler Behandlung von Eisenmangelzuständen.
Die toxischen Wirkungen des Eisens ergeben sich aus folgenden Wirkungsmechanismen:
1.Komplexbildung mit reaktiven Gruppen
(z.B.: -OH; -NH2)
2.Blockade aktiver Enzymsysteme
3.Radikalbildungen
4.Ca2+-Verdrängung von erregbaren Strukturen
 

Betroffene Organe (Organsysteme) und Symptomatik

Gastrointestinaltrakt: lokale Irritationen, Stomatitis, Ulzera, Gastroenteritis, Diarrhoe
Leber: Funktionsstörungen, Nekrosen, Atrophien, Fibrosen
Herz/Kreislauf: Kollaps, Kreislaufversagen
 

Absetzfristen

keine
 

Wechselwirkungen

Keine bekannt.
 

Sonstige Hinweise

Arzneimittel unzugänglich für Kinder aufbewahren.
Vor Licht geschützt und bei Raumtemperatur (15 - 25°C) aufbewahren. Auf jeder Packung ist das Verfalldatum angegeben; das Präparat soll nicht über dieses Datum hinaus verwendet werden.
Aufbrauchfrist nach 1. Entnahme: 8 Wochen.
 

Packungen

Flacon zu 100 ml

Zulassung erloschen am: 27.07.2006

Abgabekategorie: B

 

Hersteller

Schering-Plough Animal Health

Swissmedic Nr. 50'376

Informationsstand: 11/2002

Dieser Text ist behördlich genehmigt.

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