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HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!

Vetoquinol AG

Gentaseptin ad us. vet.[V], Ohrentropfen

Gentamicin Lösung zum Einträufeln in den äusseren Gehörgang bei Heimtieren

ATCvet-Code: QS02

 

Zusammensetzung

1 ml Lösung enthält: Gentamicinum (ut G.sulfas) 5 mg, Dimethylsulfoxidum 30 mg, Conserv.(E 216, E 218), Antiox.(E 223), Excip.
 

Wissenschaftliche Hintergrunddaten (CliniPharm Wirkstoffdaten)

● Dimethylsulfoxid ● Gentamicin
 

Eigenschaften / Wirkungen

Gentaseptin ist ein breit wirkendes Therapeutikum gegen entzündliche Erkrankungen des äusseren und mittleren Ohres. Gentamicin, ein Aminoglykosid-Antibiotikum wirkt gegenüber zahlreichen grampositiven und gramnegativen Bakterien und erfasst auch die Problemkeime Pseudomonas aeruginosa und Proteus-Arten. Der Zusatz von Dimethylsulfoxid (DMSO) steigert die Penetration von Gentamicin in das Gewebe und wirkt gleichzeitig fungistatisch, antiphlogistisch und lokalanästhesierend, wodurch die Wirksamkeit von Gentaseptin Ohrentropfen noch erhöht wird.
 

Indikationen

Akute und chronische entzündliche Erkrankungen des äusseren Gehörganges und des Mittelohres mit bakterieller Genese bei Hund, Katze und Heimtieren: Otitis externa infectiosa, Otitits media infectiosa.
 

Dosierung / Anwendung 

2-3 mal täglich je nach Grösse des Tieres ca. 5-20 Tropfen in den äusseren Gehörgang eintropfen. Bis zum Abklingen der klinischen Erscheinungen und noch 2-3 Tage danach anwenden.
 

Unerwünschte Wirkungen

Lokal können Erythem, Oedem, Brennen, Dehydratation der Haut und Juckreiz auftreten.
 

Sonstige Hinweise

Nicht aufgebrauchte Arzneimittel sind zusammen mit dem Hausmüll zu entsorgen. Es ist sicherzustellen, dass hierbei kein missbräuchlicher Zugriff auf diese Abfälle erfolgen kann. Medikamente zum Schutz der Kinder sicher aufbewahren!
 

Packungen

Tropfflasche zu 20 ml

Zulassung erloschen am: 31.05.2003

Abgabekategorie: A

 

Hersteller

Chassot AG, Belp-Bern

Swissmedic Nr. 49'540

Informationsstand: 11/1997

Dieser Text ist behördlich genehmigt.

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