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HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!

Biokema SA

B-Gentam 2% ad us. vet.[V], Medizinalkonzentrat

Medizinalkonzentrat für Schweine und Kälber

ATCvet-Code: QJ01GB03

 

Zusammensetzung

B-Gentam 2% enthält:
Gentamicinum (ut Gentamicini sulfas) 20 g
Excipiens ad Pulverem pro 1 kg
 

Wissenschaftliche Hintergrunddaten (CliniPharm Wirkstoffdaten)

● Gentamicin
 

Eigenschaften / Wirkungen

Gentamicin ist ein bakterizides Antibiotikum der Familie der Aminoglykoside. Sein breites Spektrum umfasst die häufigsten Erreger von bakterieller Enteritis beim Schwein und Kalb: E. coli und Salmonellen. Es ist auch gegen Klebsiella, Pseudomonas, manche Streptokokken und Treponema hyodysenteriae gut wirksam.
Gentamicin wird nur sehr wenig resorbiert und ist deshalb im ganzen Darmtrakt besonders wirksam.
 

Indikationen

Colibazillose der Schweine und Kälber, Ödemkrankheit, Salmonellose, Schweine-Dysenterie.
 

Dosierung / Anwendung 

Die empfohlene Tagesdosis beträgt 4 mg Gentamicin pro kg KGW, d.h. 20 g B-Gentam 2% pro 100 kg KGW.
Die Dosierung pro 100 kg KGW ist auf 2 Verabreichungen pro Tag zu verteilen.
 
Schweine:
pro 100 kg KGW20 g/Tag
im Alleinfutter4 - 6 kg/Tonne
 
Kälber:
pro 100 kg KGW20 g/Tag
im Milchersatzpulver10 - 15 kg/Tonne
 
Behandlungsdauer: Prophylaxe: 4 - 6 Tage, Therapie: 2 - 3 Tage
Die Dosierung von 6 kg/Tonne Alleinfutter betrifft Schweine über 40 kg.
Die Dosierung von 15 kg/Tonne Milchpulver betrifft Kälber über 80 kg.
 
Verabreichungsart: oral, im Trockenfutter, im Milchersatzpulver.
 

Absetzfristen

Schweine:
Fleisch und Organe5 Tage
 
Kälber:
Fleisch und Leber8 Tage
Nieren15 Tage
 

Sonstige Hinweise

Lagerung bei Raumtemperatur (15 - 25°C) und trocken.
Das Medikament darf nur bis zu dem auf dem Behälter mit "Exp." bezeichneten Datum verwendet werden.
 

Packungen

Packung zu 250 g, 1 kg und 25 kg

Zulassung erloschen am: 30.09.2005

Abgabekategorie: A

 

Hersteller

Biokema AG
1023 Crissier-Lausanne

Swissmedic Nr. 48'600

Informationsstand: 09/2002

Dieser Text ist behördlich genehmigt.

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