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HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!

Perycut-Chemie AG

Percat Insektenkiller für Hunde und Katzen[V]

Mittel gegen äussere Parasiten bei Hunden und Katzen

ATCvet-Code: QP53

 

Zusammensetzung

Permethrin 1,19 mg, Pyrethrina 0,5 mg und Excipiens ad solutionem pro 1 ml
 

Wissenschaftliche Hintergrunddaten (CliniPharm Wirkstoffdaten)

● Permethrin ● Pyrethrum
 

Eigenschaften / Wirkungen

Permethrin ist ein synthetisches Pyrethroid, Pyrethroide sind für Insekten besonders giftig. Percat ist kein Aerosol, sondern ein treibgasfreier Pumpzerstäuber.
 

Indikationen

Befall von Hunden und Katzen mit Zecken, Flöhen und Läusen.
 

Dosierung / Anwendung 

Das Fell gegen den Strich bürsten und Percat aus ca. 20 bis 30 cm Entfernung auf die von den Insekten befallenen Stellen des Tieres sprühen. Nicht direkt in Augen und Nase sprühen. Mit einem Handschuh oder Tuch gut einreiben. Während der Behandlung und bis zur Volkommenen Trocknung, sind insbesondere Katzen daran zu hindern, sich zu lecken. Anwendung, besonders in der Vermehrungszeit der Parasiten (Frühling, Sommer und Herbst) einmal wöchentlich, um Befall zu vermeiden. Schlaf- und Ruheplätze sind ebenfalls zu behandeln.
 

Anwendungseinschränkungen

Kontraindikationen

Die Anwendung von Percat ist bei nachgewiesener Überempfindlichkeit gegen einen der Wirkstoffe zu unterlassen.
 

Vorsichtsmassnahmen

Nicht an Tieren unter 12 Wochen, nicht an kranken und nicht an säugenden Tieren anwenden.
 

Wechselwirkungen

Nicht gleichzeitig mit anderen Insektiziden anwenden.
 

Sonstige Hinweise

Nach der Anwendung Hände waschen. Sicher vor Kindern und nicht im Bereich von Lebensmitteln aufbewahren. Trocken lagern. Nicht direkter Sonnenbestrahlung aussetzen. Nicht einnehmen, nicht in Mund und Augen sprühen. Sprühnebel nicht einatmen. Asthmatiker sind besonders gefärdet.
 

Packungen

250 ml und 500 ml

Zulassung erloschen am: 31.12.2001

Abgabekategorie: E

Swissmedic Nr. 48'504

Informationsstand: 11/1997

Dieser Text ist behördlich genehmigt.

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