HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!
Dr. E. Graeub AG
Styptosan - C ad us. vet.[V], Pulver
Antidiarrhoikum für Kälber
ATCvet-Code: QJ01AA53
Zusammensetzung
1 Beutel zu 10 g enthält:
Chlortetracyclini hydrochloridum | 250 mg |
Bismuthi aluminas | 2.0 g |
Fructus ceratoniae
Kaolinum ponderosum
ad pulv.
Wissenschaftliche Hintergrunddaten (CliniPharm Wirkstoffdaten)
Eigenschaften / Wirkungen
Styptosan - C mit dem Wirkstoff Chlortetracyclin dient zur Behandlung bakteriell bedingter Durchfälle bei Kälbern. Tetracycline erfassen ein breites Spektrum grampositiver und gramnegativer Bakterien. Bei empfindlichen Keimen liegt die minimale Hemmkonzentration unter 1 µg/ml, bei mässig empfindlichen zwischen 1 und 10 µg/ml, bei resistenten Keimen bei über 16 µg/ml.
Bismuthum aluminicum wirkt adsorbierend, adstringierend und desinfizierend und bildet so einen schützenden Überzug auf der Darmschleimhaut. Das bei Kälberdurchfällen oft ursächlich beteiligte E. coli-Enterotoxin wird ebenfalls adsorbiert.
Indikationen
Bakteriell bedingter Durchfall beim Kalb.
Dosierung / Anwendung
1 Beutel pro 50 kg KGW morgens und abends während drei Tagen mit etwas Tee, warmem Wasser oder Kurzfutter eingeben.
Unerwünschte Wirkungen
Bei länger dauernder oraler Verabreichung kann es zu einer Störung der physiologischen Darmflora kommen.
Absetzfristen
Kalb: Essbares Gewebe: 14 Tage
Wechselwirkungen
Styptosan - C soll nicht mit Milch verabreicht werden, da die darin vorhandenen Calciumionen mit Tetracyclinen Chelate bilden, welche den zur Resorption verfügbaren Tetracyclinanteil reduzieren.
Sonstige Hinweise
Medikament ausser Reichweite von Kindern aufbewahren!
Bei Raumtemperatur (15 - 25°C) aufbewahren.
Das Präparat darf nur bis zu dem auf der Packung mit "Exp" bezeichneten Datum verwendet werden.
Packungen
Faltschachtel mit 10 Beuteln zu 10 g
Zulassung erloschen am: 13.06.2018
Abgabekategorie: A
Swissmedic Nr. 48'463
Informationsstand: 06/2007
Dieser Text ist behördlich genehmigt.