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HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!

Provet AG

Tiguvon 10 ad us. vet.[V], Lösung

Lösung zum Auftragen auf die Haut

ATCvet-Code: QP53

 

Zusammensetzung

Fenthionum 30 mg, Excipiens ad solutionem pro vitro 0,3 ml
 

Wissenschaftliche Hintergrunddaten (CliniPharm Wirkstoffdaten)

● Fenthion
 

Zielspezies

Katze
 

Indikationen

Zur Behandlung des akuten Flohbefalls bei Katzen ab einem Jahr und ca. 2 kg Körpergewicht.
 

Dosierung / Anwendung 

1 Pipette pro Katze ab einem Jahr und ca. 2 kg Körpergewicht.
 

Dauer der Anwendung:

Einmalig; Soweit nicht anders verordnet, dürfen Wiederholungsbehandlungen erst nach 4 Wochen erfolgen.
 

Gebrauchsanweisung der Pipette:

Bild 002
 
-Kappe abziehen
-Kappe umgekehrt wieder aufstecken
-...drehen und wieder abziehen
 
Den Inhalt der Pipette unter mehrmaligem Ausdrücken zwischen den Schulterblättern auf die Haut der Katze auftragen.
 

Anwendungseinschränkungen

Katzen unter einem Jahr und unter 2 kg Körpergewicht. Ca. 1 Woche vor dem erwarteten Geburtstermin sollte Tiguvon 10 nicht bei tragenden Katzen angewendet werden.
 

Unerwünschte Wirkungen

Antidot / Gegenmittel

Antidot ist Atropinsulfat in Verbindung mit Toxogonin oder Pralidoximjodid (2-PAM).
 

Wechselwirkungen

4 Wochen vor bis 4 Wochen nach der Anwendung von Tiguvon 10 sollten andere Cholinesterasehemmer, Phenothiazinderivate (z.B. Neuroleptika) oder Muskelrelaxantien (z.B. Succinyldicholin) nicht appliziert werden.
 

Sonstige Hinweise

Während der ersten 3 Tage nach der Anwendung sollte vorsorglich ein enger Kontakt mit der Katze vermieden werden, insbesondere sollte sie nicht an der Auftragsstelle gestreichelt werden.
Arzneimittel für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Nicht bei Tieren anwenden, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen.
 

Packungen

Schachtel mit 4 Pipetten zu 0,3 ml

Zulassung erloschen am: 30.06.2000

Abgabekategorie: B

 

Hersteller

Bayer AG, Leverkusen (D)

Swissmedic Nr. 47'973

Informationsstand: 07/1994

Dieser Text ist behördlich genehmigt.

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