HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!
BERNA Veterinärprodukte AG
Wellcare Puder ad us. vet.[V]
Puder zum Auftragen auf die Haut
ATCvet-Code: QP53
Zusammensetzung
Permethrinum 10 mg, Kieselgur, Talkum, Excipiens ad pulverem pro 1 g
Wissenschaftliche Hintergrunddaten (CliniPharm Wirkstoffdaten)
Zielspezies
Hund, Katze
Indikationen
Zur Bekämpfung von Flöhen (Hundefloh, Ctenocephalides canis; Katzenfloh, Ctenocephalides felis) und Zecken (Schildzecken, Ixodes spec.; braune Hundezecke, Rhipicephalus sanguineus) bei Hunden und Katzen. Die Wirkung gegen Zecken betrifft lediglich am Tier befindliche adulte Stadien.
Dosierung / Anwendung
Soweit nicht anders verordnet, werden für einen mittelgrossen Hund von ca. 15 kg Körpergewicht ca. 15 g Puder benötigt, leichtere Tiere erhalten entsprechend weniger. Für Katzen ca. 1 g Puder je 1 kg Körpergewicht. Ein gestrichen gefüllter Teelöffel fasst 2 g Puder. Eine einmalige Behandlung ist ausreichend.
Wellcare Puder muss gleichmässig in dünner Schicht über das Haarkleid des Tieres gestreut werden, wobei besonders bei langhaarigen Tieren das Haar mit der Hand gegen den Strich aufgerichtet werden sollte. Beim Bestäuben des Kopfes muss durch Abdecken mit der Hand oder mit einem Tuch vermieden werden, dass Puder direkt in die Augen gelangt. Um Reinfektionen mit Flöhen weitgehend zu vermeiden, sollten das Lager des Tieres und die direkte Umgebung mit geeigneten Mitteln behandelt werden.
Anwendungseinschränkungen
Hunde und Katzen mit flächenhaften Hautläsionen sind von der Behandlung auszuschliessen.
Sonstige Hinweise
Nicht bei Tieren anwenden, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen. Arzneimittel für Kinder unzugänglich aufbewahren. Wellcare Puder ist gesundheitsschädlich beim Einatmen, bei Berührungen mit der Haut und beim Verschlucken. Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen. Der Puder darf nicht in die Augen gelangen. Uebermässigen Hautkontakt mit dem Produkt vermeiden, evt. Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen. Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen. Nach der Anwendung Hände gründlich waschen. Von Nahrungsmitteln und Getränken sowie Futtermitteln getrennt aufbewahren. Arzneimittelreste und Behälter sind so zu beseitigen, dass sie für Fische und Bienen keine Gefährdung bedeuten.
Packungen
85 g
Zulassung erloschen am: 31.12.1999
Abgabekategorie: E
Hersteller
Pitman-Moore GmbH (D)
Swissmedic Nr. 46'882
Informationsstand: 09/1994
Dieser Text ist behördlich genehmigt.