HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!
Streuli Pharma AG
Capsiresolin ad us. vet.[V], Salbe
Durchblutungsfördernde Salbe für Nutz- und Heimtiere
ATCvet-Code: QM02AB
Zusammensetzung
Eucalypti aetheroleum 25 mg, Terebinthiae aetheroleum medicinale 90 mg, Dextrocamphora 50 mg, Capsici extractum 15 mg, Nonivamidum 1,5 mg, Cera flavum, Vaselinum flavum, Paraffinum subliquidum, Excipiens ad unguentum pro 1 g
Wissenschaftliche Hintergrunddaten (CliniPharm Wirkstoffdaten)
Eigenschaften / Wirkungen
Capsiresolin ist eine starke, die Durchblutung der Haut fördernde Salbe zur lokalen Behandlung. Capsaicin und Nonivamid erzeugen durch Anregung sensibler Rezeptoren eine starke Erweiterung der feinen Blutgefässe in der Haut, welche mit einem intensiven, lang anhaltendem Wärmegefühl einhergeht.
Terpentinöl und Campher verstärken die gefässerweiternde Wirkung. Eucalyptusöl zeigt besonders bei rheumatischen Erkrankungen einen positiven Effekt und wirkt desinfizierend.
Indikationen
Chronische Gelenkentzündungen, Sehnen- und Sehnenscheidenentzündungen, rheumatische Erkrankungen, Aktivierung von Abszessen und Blutergüssen.
Dosierung / Anwendung
2 Mal täglich eine ausreichende Menge auf das zu behandelnde Gebiet auftragen und gut einmassieren.
Unerwünschte Wirkungen
Vorsichtsmassnahmen:
Nicht am Euter anwenden. Nur auf intakter Haut anwenden. Die Tiere sind unbedingt am Ablecken der behandelten Stellen zu hindern.
Absetzfristen
Keine.
Sonstige Hinweise
Lagerung und Haltbarkeit:
Nur bis zu dem auf der Packung mit "Exp." angegebenen Datum verwenden. Für Kinder unerreichbar aufbewahren.
Vorsicht:
Hände nach dem Einmassieren gründlich mit Seife waschen. Die Salbe ruft auf Wunden, Schleimhäuten und in den Augen heftige Reizerscheinungen hervor.
Packungen
Tuben zu 150 g und 300 g
Schachteln mit 10 Tuben zu 150 g
Schachteln mit 10 Tuben zu 300 g
Dosen zu 1000 g
Zulassung erloschen am: 31.12.2004
Abgabekategorie: C
Swissmedic Nr. 46'836
Informationsstand: 06/1999
Dieser Text ist behördlich genehmigt.