HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!
ATCvet-Code: QG03
- | Geburten während der Nacht, an Wochenenden sowie damit verbundene zusätzliche Belastung des Personals können vermieden werden. |
- | Verbesserte Überwachung der Tiere vor und während des Partus. |
- | Die Häufigkeit von MMA (Mastitis-Metritis-Agalaktie-Syndrom) kann gesenkt werden. |
- | Die zum Partus bestimmte Lokalität kann rationeller geplant werden. |
Rind | 1,5 mg Alfaprostol pro 100 kg KGW |
entsprechend 0,75 ml GABBROSTIM | |
pro 100 kg KGW, maximal 8 mg bzw. | |
4 ml GABBROSTIM pro Tier | |
Pferd | 3 mg Alfaprostol entsprechend |
1,5 ml GABBROSTIM pro Tier | |
Schwein | 2 mg Alfaprostol entsprechend |
1 ml GABBROSTIM pro Tier |
- | Trächtigen Tieren soll GABBROSTIM nicht injiziert werden, ausser wenn ein therapeutischer Abort indiziert ist. |
- | GABBROSTIM soll nicht mit der Haut in Kontakt kommen. Wenn dies trotz Vorsichtsmassnahmen geschieht, muss die Hautstelle mit reichlich Wasser gereinigt werden. |
- | Schwangere Frauen und Asthmatiker sollen nicht mit GABBROSTIM umgehen. |
Abgabekategorie: A
Swissmedic Nr. 45'975
Informationsstand: 07/1993
Dieser Text ist behördlich genehmigt.