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HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!

Streuli Pharma AG

Epivetol ad us. vet.[V], Salbe

Epithelisierende und anästhesierende Wundsalbe für Tiere

ATCvet-Code: QD04AB51

 

Zusammensetzung

Allantoinum 20 mg, Lini oleum crudum 100 mg, Zinci oxidum 20 mg, Lidocaini hydrochloridum 40 mg, Bismuthi subnitras 50 mg, Phenolum liquefactum 17,8 mg, Color.: E 160 (a), Excipiens ad unguentum pro 1 g.
 

Wissenschaftliche Hintergrunddaten (CliniPharm Wirkstoffdaten)

○ β-Carotin ○ Allantoin ○ Leinöl ● Lidocain ○ Phenol ○ Wismutsubnitrat ○ Zinkoxid
 

Eigenschaften / Wirkungen

Epivetol enthält wundheilungsfördernde, desinfzierende und lokalanästhetisch wirkende Komponenten. Allantoin wirkt zellproliferierend und begünstigt die Wundheilung, unterstützt vom adstringierend wirkenden Zinkoxid und basischem Wismutnirat. Das Wismutsalz wirkt adsorbierend und ebenso wie das Phenol desinfizierend. Lidocain unterdrückt durch seine lokalanästhesierende Wirkung die Schmerzempfindung.
 

Indikationen

Quetschungen und Verletzungen der äusseren Zitzenhaut beim Rind, Intertrigo beim Rind, Wundbehandlung nach Enthornen von Rindern und Ziegen, schmerzende oder juckende Wunden beim Hund.
 

Dosierung / Anwendung 

Zitzen gründlich reinigen, etwas Salbe einmassieren und mit dünner Salbenschicht abdecken. Behandlung täglich wiederholen.
Wunden und Intertrigo: 1 - 2 mal täglich etwas Salbe auftragen.
Bei Kleintieren nur unter Verband anwenden.
 

Anwendungseinschränkungen

Nicht bei Katzen anwenden.
 

Absetzfristen

Bei Anwendung am Euter: Milch 3 Tage.
 

Sonstige Hinweise

Vor Kindern geschützt aufbewahren.
Nur bis zu dem auf der Packung mit "EXP" angegebenen Datum verwenden.
Bei Raumtemperatur (15 - 25 °C) aufbewahren.
 

Packungen

Tuben zu 30 g und 50 g
Packungen 10 × 30 g und 10 × 50 g
Dosen zu 1000 g

Zulassung erloschen am: 31.12.2010

Abgabekategorie: C

 

Hersteller

G. Streuli & Co. AG, Uznach (CH)

Swissmedic Nr. 45'540

Informationsstand: 07/2003

Dieser Text ist behördlich genehmigt.

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