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HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!

Dr. E. Graeub AG

Aurisol ad us. vet.[V], Lösung

Ohrspülflüssigkeit für Hunde, Katzen und Heimtiere

ATCvet-Code: QS02D

 

Zusammensetzung

100 ml Lösung enthalten:
Tetracaini hydrochloridum1 g
Acidum salicylicum4 g
Tanninum1 g
Macrogolum 300, Excip. ad solut.
 

Wissenschaftliche Hintergrunddaten (CliniPharm Wirkstoffdaten)

● Salicylsäure ● Tannin ● Tetracain
 

Eigenschaften / Wirkungen

Aurisol dient zur Reinigung des äusseren Gehörganges. Da die Reinigung sehr schmerzhaft sein kann, enthält das Präparat Tetracain, ein vorzügliches Oberflächenanästhetikum, welches dank seiner Fettlöslichkeit selbst bei intakter Haut bis zu den Nervenendigungen vorzudringen vermag. Salicylsäure verfügt über hornhautlösende Eigenschaften und löst so die Zell- und Gewebstrümmer auf. Die Gerbsäure Tannin wirkt oberflächlich abdichtend und verleiht damit der empfindlichen und in vielen Fällen stark angegriffenen Auskleidung des äusseren Gehörganges mehr Festigkeit.
 

Indikationen

Reinigung des äusseren Gehörganges bei Entzündung, Verschmutzung (Sand, Staub), vermehrter Bildung und Ablagerung von Ohrschmalz (Ohrenpfropfen), äusseren Verletzungen mit Ablauf von Wundflüssigkeit in den Gehörgang usw.
 

Dosierung / Anwendung 

Einige Spritzer Aurisol in den äusseren Gehörgang geben und die Ohrmuschel gründlich massieren, anschliessend Reinigung des äusseren Gehörganges mit Wattetupfern. Bei Bedarf danach zur Therapie Ohrentropfen instillieren.
Behandlung je nach Lage des Falles und auf Anweisung des Tierarztes wiederholen.
 

Sonstige Hinweise

Das Präparat darf nur bis zu dem auf der Packung mit "Exp" bezeichneten Datum verwendet werden. Aufbewahren bei Raumtemperatur (15 - 25°C). Medikament für Kinder unerreichbar aufbewahren.
 

Packungen

Kunststoff-Flaschen zu 100 ml

Zulassung erloschen am: 08.11.2012

Abgabekategorie: C

 

Hersteller

Dr. E. Gräub AG, Bern (CH)

Swissmedic Nr. 44'777

Informationsstand: 02/2007

Dieser Text ist behördlich genehmigt.

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