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HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!

Streuli Pharma AG

Tauroflavin ad us. vet.[V], Salbe

Salbe zur Prophylaxe und Therapie von bakteriellen Scheidenentzündungen und Deckinfektionen bei Rindern und Pferden

ATCvet-Code: QG01AC90

 

Zusammensetzung

1 g Salbe enthält:
Wirkstoffe: Acriflavinii chloridum 5 mg, Hexachlorophenum 5 mg.
Hilfsstoffe: Propylenglycolum, Conserv.: E 216, E 218; Excipiens ad unguentum.
 

Wissenschaftliche Hintergrunddaten (CliniPharm Wirkstoffdaten)

○ Acriflavin ● Hexachlorophen
 

Eigenschaften / Wirkungen

Tauroflavin ist eine gewebefreundliche, abwaschbare Gleitsalbe, welche keine nachteiligen Auswirkungen auf das Sperma besitzt.
Vor allem beim Natursprung wird die Scheide mit einer bakteriellen Mischflora kontaminiert. Unter ungünstigen Bedingungen kann dabei eine eitrige Vaginitis entstehen. Tauroflavin kann mit seinen Inhaltsstoffen Chlorhexidin und Acriflavin, die beide desinfizierend wirken, solche Entzündungen verhindern und heilen. Ebenso wird das Risiko von der Verschleppung bakterieller Erreger durch Stier und Hengst auf das weibliche Tier stark vermindert.
 

Indikationen

Deckhygiene bei Rind und Pferd, Scheidenentzündungen, Scheidenverletzungen.
 

Dosierung / Anwendung 

Vor jedem Deckakt ca. 10 g Tauroflavin in den Scheidenvorhof einführen.
Scheidenentzündungen und Scheidenverletzungen: Alle 3 Tage 20 - 30 g Tauroflavin in die Scheide einführen bis zur vollständigen Abheilung.
 

Unerwünschte Wirkungen

Tauroflavin färbt die Schleimhäute gelb.
 

Absetzfristen

Keine Angaben.
 

Sonstige Hinweise

Nur bis zu dem auf der Packung mit "EXP" angegebenen Datum verwenden.
Falls die Hände mit der Salbe Kontakt hatten, gut abwaschen.
Für Kinder unerreichbar aufbewahren.
Bei Raumtemperatur (15 - 25°C) lagern.
 

Packungen

Tuben zu 100 g
Packungen zu 1 und 10 Tuben

Zulassung erloschen am: 30.09.2007

Abgabekategorie: D

Swissmedic Nr. 42'788

Informationsstand: 03/2005

Dieser Text ist behördlich genehmigt.

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