HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!
Pfizer AG
Strongid-P ad us. vet.[V], Granulat
ATCvet-Code: QP52
Zusammensetzung
Pyrantelum (ut P. hydrogenoembonas) 5,18 g, Excipiens ad granulatum pro charta 6,75 g
Wissenschaftliche Hintergrunddaten (CliniPharm Wirkstoffdaten)
Zielspezies
Pferd
Eigenschaften / Wirkungen
Pyrantelembonat ist ein anthelminthischer Wirkstoff aus der Gruppe der Tetrahydropyrimidine. Pyrantel wirkt vermizid auf alle im Darmlumen befindlichen Larven und Adultformen von Parascaris equorum, grossen und kleinen Strongyliden sowie Oxyuren. Bei einer Verdoppelung der nachgenannten therapeutischen Dosierung kann eine gute Wirkung gegen Bandwürmer erzielt werden. Die Verträglichkeit von Pyrantelembonat ist ausgezeichnet. Selbst eine 20-fache Überdosierung erweist sich als untoxisch. Strongid-P kann ohne Einschränkungen an Fohlen, tragende und säugende Stuten sowie an Zuchthengste verabreicht werden.
Indikationen
Befall mit Spulwürmern, grossen und kleinen Strongyliden, Oxyuren sowie Bandwürmern bei Pferden und Ponies.
Dosierung / Anwendung
Die Dosierung beträgt 19 mg Pyrantelembonat je kg Körpergewicht (entspricht 6,6 mg Pyrantelbase je kg KGW). Der Inhalt eines Beutels mit 5,18 g Pyrantelembonat reicht für die orale Behandlung eines Pferdes von rund 275 kg KGW. Für die Behandlung des Bandwurmbefalls ist die angegebene Dosierung zu verdoppeln.
Sämtliche gemeinsam weidenden Pferde und Ponies sind vor dem ersten Weideaustrieb erstmals zu entwurmen. Während der Weideperiode sind Bestandsbehandlungen im Abstand von 6 Wochen angezeigt. Nur auf diese Weise lässt sich die Kontamination der Weidefläche mit Wurmeiern beziehungsweise -larven unter Kontrolle halten. Fohlen sind ab der 8. Lebenswoche zu behandeln, da sich zu diesem Zeitpunkt bereits Würmer im Darm aufhalten können.
Sonstige Hinweise
Vor Kinderhand geschützt aufbewahren.
Packungen
15 Sachets zu 6,75 g
Abgabekategorie: B
Swissmedic Nr. 40'559
Informationsstand: 03/1991
Dieser Text ist behördlich genehmigt.