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HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!

Vetoquinol AG

Calcina oral ad us. vet.[V], Gel

Oral-Gel zur Prophylaxe und Nachbehandlung bei Hypocalcämie / Hypomagnesämie

ATCvet-Code: QA12

 

Zusammensetzung

Calcii chloridum 2 H2O 201,7 g (= 55,0 g Ca++), Magnesii chloridum 6 H2O 30 g (= 3,6 g Mg++), Saccharinum natricum, Aromatica, Excipiens ad gelatum pro 400 ml
 

Wissenschaftliche Hintergrunddaten (CliniPharm Wirkstoffdaten)

○ Calciumchlorid ○ Magnesiumchlorid ○ Saccharin
 

Eigenschaften / Wirkungen

In Calcina oral sind die Mineralstoffe Calcium und Magnesium in einem oral gut applizierbaren Gel kombiniert. Damit ist es möglich, den Calcium- und Magnesium-Spiegel des Blutes durch orale Verabreichung zu erhöhen. Calcium und Magnesium sind für zahlreiche biologische Vorgänge, wie bei der elektromechanischen Kopplung der Muskelkontraktion oder bei Erregungsvorgängen an den Nerven, unumgänglich notwendig. Magnesium aktiviert unter Komplexbildung mit energiereichen Phosphaten viele Enzymreaktionen. Ein Calciumdefizit ruft, besonders im Leistungsorganismus der Milchkuh, die lebensbedrohlichen hypocalcämischen Erkrankungen (Gebärparese) hervor, mit akut tödlichem Verlauf oder fortschreitender Muskellähmung bis zum Festliegen sowie Kreislaufschwäche. Beim Festliegen treten allerdings auch hypomagnesämische Zustände auf. Ein hypomagnesämischer Zustand kann durch seinen negativen Einfluss auf die Calciummobilisation zudem das Entstehen einer Gebährparese beschleunigen. Sowohl den hypocalcämischen als auch den begleitenden, leichteren hypomagnesämischen Zuständen kann durch vorbeugende Verabreichung von Calcina oral wirkungsvoll begegnet werden. Diese Prophylaxe hat sich bei Kühen mit anamnestisch bekannter Gebärparese signifikant bewährt
 

Pharmakokinetik

Die orale Zufuhr von Kalziumchlorid bewirkt einen Anstieg des Serumkalziumspiegels, der 10 - 24 Stunden anhält. Die orale Applikation von 300-400 g CaCl2 pro 500 kg KGW wird von Rindern ohne erkennbare Nebenwirkungen gut vertragen, laktierende Kühe vertragen die tägliche orale Zufuhr von 150g CaCl2 über 75 Tage ohne Nebenwirkungen.
 

Indikationen

Prophylaxe und Nachbehandlung bei Hypocalcämie, auch in Verbindung mit leichter Hypomagnesämie: Gebärparese, hypocalcämisches Festliegen sowie andere Störungen des Calciumstoffwechsels.
 

Dosierung / Anwendung 

Calcina oral wird unverdünnt bei leicht hochgehaltenem Kopf portionsweise in die Mundhöhle des Tieres gedrückt; die Verabreichung in die Backen oder auf den hinteren Teil der Zunge führt rasch zum Abschlucken des Gels, wonach die nächste Portion eingegeben werden kann.
 
Prophylaxe der Gebärparese bei Kühen:
1. Flasche (400 ml) ca. 24 Stunden vor dem Kalben.
2. Flasche (400 ml) beim Kalben, am besten 1-2 Stunden vorher.
3. Flasche (400 ml) 10-14 Stunden nach dem Kalben.
4. Flasche (400 ml) ca. 24 Stunden nach dem Kalben.
 
Nachbehandlung von hypocalcämischen Erkrankungen bei Kühen:
1. Flasche (400 ml) im Anschluss an die Injektionstherapie verabreichen. Je nach Schwere der Erkrankung weitere Flaschen im Abstand von 12-24 Stunden bis zur Heilung.
 
Schwein, Hund:
entsprechende Dosis wie bei Kühen, je nach Körpergewicht und Grad der Erkrankung.
 

Anwendungseinschränkungen

Kontraindikationen: Keine
 

Vorsichtsmassnahmen

Die Gel-Formulierung von Calcina oral reduziert die Gefahr der Aspiration und nachfolgender Erkrankungen. Dennoch sollte, wie bei allen oralen Applikationen diesbezüglich die notwendige Vorsicht gewahrt werden.
 

Unerwünschte Wirkungen

In seltenen Fällen kann es nach der Applikation zu leichten Diarrhoen oder Reizungen der Vormagenschleimhaut kommen.
 

Absetzfristen

Keine
 

Wechselwirkungen

Keine
 

Sonstige Hinweise

Calcina oral ohne Wasserzusatz verwenden. Bei Erstarrung durch Kälte gegebenenfalls leicht im warmen Wasser erwärmen.
Medikamente zum Schutz der Kinder sicher aufbewahren.
 

Packungen

4 Flaschen zu 400 ml

Zulassung erloschen am: 31.12.2002

Abgabekategorie: B

Swissmedic Nr. 39'415

Informationsstand: 03/1996

Dieser Text ist behördlich genehmigt.

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