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HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!

Biokema SA

Naquadem ad us. vet.[V], Boli

Hochwirksames Salidiuretikum in Bolusform für Rinder

ATCvet-Code: QC03

 

Zusammensetzung

Trichlormethiazidum 200 mg, Dexamethasonum 5 mg, Color.: E 110, Excipiens pro bolo
 

Wissenschaftliche Hintergrunddaten (CliniPharm Wirkstoffdaten)

● Dexamethason ● Trichlormethiazid
 

Eigenschaften / Wirkungen

Naquadem enthält das diuretisch wirkende Trichlormethiazid und das antiphlogistisch wirksame Dexamethason. Untersuchungen am Menschen und an Versuchstieren ergaben, dass Trichlormethiazid eine höhere salidiuretische Aktivität aufweist als Chlor­thiazid oder Hydrochlorthiazid. Trichlormethiazid bewirkt, dass Natrium und Chlorid in einem ähnlichen Verhältnis ausgeschieden werden. Das Verhältnis von Natrium zu Kalium ist vergleichsweise günstiger, als bei Chlorthiazid oder Hydrochlorthiazid, indem Trichlormethiazid zu geringeren Kaliumverlusten führt. Dadurch wird die Gefahr einer Hypokaliämie, die mit einer Alkalose verbunden ist, verringert.Dexamethason hat vorwiegend glucocorticoide und kaum mehr mineralocorticoide Eigenschaften und vermittelt eine Entzündungshemmung.
 

Indikationen

Behandlung von Ödemen bei Rindern: Euterödem post partum, Vulvaödem.
 

Dosierung / Anwendung 

Orale Verabreichung der Boli über einen Zeitraum von 3 Tagen, ev. in Wasser aufgelöst.
 
1. Tag2 Boli
2. Tag1 Bolus (therapeutische Dosis)
3. Tag1 Bolus
 

Anwendungseinschränkungen

Vorsichtsmassnahmen: Die allgemeinen Vorsichtsmassnahmen der Corticosteroid-Therapie sind zu beachten, insbesondere hinsichtlich Osteoporose und Diabetes mellitus.
 

Absetzfristen

Fleisch: 10 Tage, Milch: 4 Tage.
 

Sonstige Hinweise

Lagerung bei Raumtemperatur.
Das Medikament darf nur bis zu dem auf dem Behälter mit "Exp" bezeichneten Datum verwendet werden.
 

Packungen

4 Boli

Zulassung erloschen am: 31.12.2001

Abgabekategorie: B

 

Hersteller

Essex Tierarznei (D)

Swissmedic Nr. 39'187

Informationsstand: 07/1997

Dieser Text ist behördlich genehmigt.

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