HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!
ATCvet-Code: QP53
a. | Bei schlechtem Flugwetter erhalten die Völker entweder wie bei der Reizfütterung täglich kleine Portionen (1⁄8 - 1⁄4 Liter) über 2 - 3 Wochen, oder |
b. | über den gleichen Zeitraum 1⁄2 Liter halbwöchentlich direkt an den Bienensitz. |
c. | Es kann eine kombinierte Fütterung mit dieser Heilfutterlösung durchgeführt werden. Hierbei werden zunächst 0,5-1 Liter Heilfutterlösung, anschliessend 1 - 2 kg Heilfutterteig gegeben. |
d. | Eine ausgezeichnete Methode ist bei anhaltend gutem Flugwetter den Völkern das Heilfutter in Zuckerlösung über die Aussentränke zuzuführen. |
Abgabekategorie: D-P
Swissmedic Nr. 21'498
Informationsstand: 01/1990
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