HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!
ATCvet-Code: QI01AD07
Stamm CR88121 | min. 4.0 log10 EID50 |
1. | Während des Versprühens des Impfstoffes Atem- und Augenschutz tragen. |
2. | Für die Zubereitung des Impfstoffes dürfen nur Gerätschaften und Wasser verwendet werden, die frei von Antiseptika und/oder Desinfektionsmitteln sind. |
3. | Nach der Impfung sind die Hände gründlich zu waschen. |
4. | Aufgelöste und nicht verwendete Impfstoffmengen unschädlich beseitigen oder hitzesterilisieren bzw. mit geeigneten Desinfektionsmitteln behandeln. |
5. | Die Impfung mit Gallivac IB88 ersetzt die Impfung mit den herkömmlichen Impfstoffen gegen die Infektiöse Bronchitis nicht! |
6. | Das Impfvirus kann auf ungeimpfte Tiere übertragen werden. Die Infektion von ungeimpften Tieren durch Impfvirus, das von geimpften Hühnern ausgeschieden wurde, verursacht keine Krankheitssymptome. |
7. | Arzneimittel für Kinder unzugänglich aufbewahren! |
Zulassung erloschen am: 30.06.2020
Abgabekategorie: B
IVI Nr. 1730
Informationsstand: 03/2013
Dieser Text ist behördlich genehmigt.