HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!
ATCvet-Code: QI08AA01
- | mind. 512 HAE inaktiviertes RHD-Virus |
- | max. 7,5 mg Aluminiumhydroxid |
- | max. 0,0262 mg Merthiolat |
- | max. 0,0475 mg Formaldehyd |
- | Erstimpfung von Jungkaninchen ab einem Alter von 4 Wochen möglich |
- | Erstimpfung von Nachkommen immunisierter Muttertiere: |
- | ab einem Alter von 3 Monaten |
- | ab einem Alter von 6 Wochen in infektionsgefährdeten Gebieten, bei Gefahr der RHD-Einschleppung bzw. in infizierten Beständen, Wiederholungsimpfung nach 3 - 4 Wochen erforderlich |
- | Wiederholungsimpfung in jährlichem Abstand (einmalige Applikation) |
- | Die Impfung tragender und laktierender Häsinnen ist möglich. |
- | Vor Gebrauch gut schütteln! |
- | Haltbarkeit nach dem ersten Öffnen des Behältnisses bei gekühlter Lagerung 8 Stunden. |
- | Klinisch kranke Tiere sind von der Immunisierung auszuschließen. |
- | Starker Endoparasitenbefall (insbesondere Kokzidien) sowie Pasteurelleninfektionen können die Ausbildung einer belastbaren Immunität verhindern. |
- | Untersuchungen haben gezeigt, dass bereits 3 Tage nach der Vakzination bei bis zu 50% der geimpften Tiere eine belastbare Immunität vorhanden sein kann. Bei einem regionalen seuchengeschehen können deshalb in infektionsgefährdeten Beständen bzw. in Beständen, in denen erst Einzeltiere erkrankt sind, klinisch gesunde Kaninchen durch eine Notimpfung wirkungsvoll geschützt werden. Voraussetzung ist jedoch eine kontaktarme Einzeltierhaltung sowie eine strenge Einhaltung der bekannten Hygieneregeln. |
- | Impfstoff nach Ablauf des Verfalldatums nicht mehr anwenden. |
Zulassung erloschen am: 30.06.2008
Abgabekategorie: B
IVI Nr. 1626
Informationsstand: 05/2003
Dieser Text ist behördlich genehmigt.