HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen! Veterinaria AGInaktivierter Impfstoff gegen Hämophilus parasuis, Glässer'sche Erkrankung; für Schweine.ATCvet-Code: QI99 Zusammensetzung1 ml enthält:
Fachinformationen Wirkstoffe (CliniPharm)● Haemophilus parasuisEigenschaften / WirkungenHämophilus parasuis (Glässer'sche Erkrankung) äussert sich am häufigsten in Form einer fibrinösen Polyserositis mit Gelenkslokalisationen und/oder meningealen Symptomen. Sie kann akut, verbunden mit einer hohen Mortalität oder chronisch verlaufen.Befallen werden vor allem gesunde Schweine, welche in infizierte Mastbetriebe gelangen. IndikationenZur aktiven Immunisierung von Schweinen gegen Haemophilus parasuis.Zur passiven Immunisierung der Ferkel durch Mutterschutzimpfung der trächtigen Sauen. Dosierung / AnwendungAnwendung: Intramuskuläre Injektion hinter dem Ohr.
ImpfschemaDas Impfschema ist an die jeweiligen Haltungsbedingungen und den Infektionsdruck anzupassen.Grundimmunisierung:2 Impfungen im Abstand von 2 - 3 Wochen ab der 5. Lebenswoche.Schweine, die verstellt werden:1. Impfung: 4 - 6 Wochen vor Verstellen2. Impfung: 2 - 3 Wochen vor Verstellen Gesamtbestand eines Betriebes:2 Impfungen im Abstand von 3 WochenTrächtige Muttersauen:1. Impfung: 6 - 8 Wochen vor Geburtstermin2. Impfung: 2 - 3 Wochen vor Geburtstermin Wiederholungsimpfung: 2 - 3 Wochen vor jedem Werfen Zu beachten:
AnwendungseinschränkungenNur gesunde Schweine impfen.Unerwünschte WirkungenNach der Impfung kann vorübergehend eine geringe Erhöhung der Körpertemperatur, eine leichte Schwellung an der Injektionsstelle und bei einzelnen Tieren eine gewisse Bewegungsunlust auftreten.Sonstige HinweiseBei 2 - 8°C im Dunkeln lagern. Nicht gefrieren lassen.PackungenFlaschen zu 100 ml (= 25 resp. 50 Impfstoffdosen)Zulassung erloschen am: 30.04.2001 Abgabekategorie: Immunbiologische Erzeugnisse dürfen nur an Tierärztinnen/Tierärzte abgegeben werden. HerstellerIntervet International B.V., Boxmeer (NL)IVI Nr. 1560 Informationsstand: 05/2000 Dieser Text ist behördlich genehmigt.
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