HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!
ATCvet-Code: QI99
1. | Muttersauen |
Grundimmunisierung: 2 Impfungen, 5 und 2 Wochen vor dem Abferkeln | |
Wiederholungsimpfungen: 1 Impfung jeweils 3 Wochen vor dem Abferkeln | |
2. | Eber |
Grundimmunisierung: 2 Impfungen im Abstand von 3 Wochen | |
Wiederholungsimpfungen: 1 Impfung alle 6 Monate | |
3. | Ferkel |
a) Remonten: | |
Grundimmunisierung: 2 Impfungen im Alter von 8 und 11 Wochen | |
b) Mastjager: | |
Tiere aus einer nicht infizierten Aufzucht sollten wenn möglich vor dem Transport zum Mastbetrieb geimpft werden: | |
1. Impfung: 3 (- 4) Wochen vor dem Transport | |
2. Impfung: beim Transport | |
Tiere, die ungeimpft in einen Mastbetrieb verstellt werden: | |
1. Impfung: bei der Ankunft | |
2. Impfung: 3 Wochen später | |
c) Wiederholungsimpfung: Im Falle eines hohen Infektionsdrucks u./od. schlechter hygienischer Bedingungen ist eine Wiederholungsimpfung im Alter von 16-18 Wochen (resp.6-8 Wochen nach dem Einstallen, resp. mit 40-50 kg LG) angezeigt. |
Zulassung erloschen am: 31.12.1999
Abgabekategorie: Immunbiologische Erzeugnisse dürfen nur an Tierärztinnen/Tierärzte abgegeben werden.
IVI Nr. 1426
Informationsstand: 12/1995
Dieser Text ist behördlich genehmigt.