HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!
ATCvet-Code: QI99CZ
- | Der Impfstoff ist unmittelbar nach dem Auflösen zu verwenden. |
- | Das Trinkwasser darf nicht chloriert sein und darf keine Desinfektionsmittel enthalten. |
- | Hände und Geräte nach Durchführung der Impfung waschen und desinfizieren. |
- | Angebrochene und leere Impfstoffflaschen unschädlich beseitigen. |
Zulassung erloschen am: 31.12.2004
Abgabekategorie: Immunbiologische Erzeugnisse dürfen nur an Tierärztinnen/Tierärzte abgegeben werden.
IVI Nr. 1403
Informationsstand: 05/2001
Dieser Text ist behördlich genehmigt.