HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen! BERNA Veterinärprodukte AGKombinierter Virusimpfstoff für KatzenATCvet-Code: QI99AZ ZusammensetzungGefriergetrocknete Komponente1 Dosis enthält mindestens: 105,0 TCID50/ml Rhinotracheitis-Virus (Herpes F2), 104,8 TCID50/ml Calici-Virus (Picorna F9). Conservantia pro ml: max. 30 mcg Neomycin, max. 30 mcg Polymyxin B, max. 2,5 mcg Amphotericin B.Flüssige Komponente1 Dosis enthält mindestens: 104,5 FAID50/ml Panleukopenie-Virus (vor Inaktivierung). Conservantia pro ml: max. 30 mcg Neomycin, max. 30 mcg Polymyxin B, max. 2,5 mcg Amphotericin B sowie 0,01% Thiomersal.Fachinformationen Wirkstoffe (CliniPharm)● Felines Calicivirus ● Felines Herpesvirus ● Felines ParvovirusZielspeziesKatzeIndikationenAktive Immunisierung von gesunden Katzen gegen Katzenschnupfen, verursacht durch Herpes- und Caliciviren, sowie gegen Katzenseuche (Panleukopenie).Dosierung / AnwendungDie ganze Impfdosis subkutan oder intramuskulär applizieren.Grundimmunisierung1. Impfung ab der 9. Lebenswoche.2. Impfung 3 bis 4 Wochen später. Jungtiere können ebenfalls geimpft werden, wobei die Impfungen bis zum Erreichen der 16, Lebenswoche alle 3 bis 4 Wochen zu wiederholen sind. Jährliche Nachimpfung. Zur BeachtungDer Impfstoff ist unmittelbar nach dem Auflösen zu verwenden.AnwendungseinschränkungenTiere während der 2. Hälfte Trächtigkeit nicht mehr impfen.Unerwünschte WirkungenDer Imptstoff enthält Spuren von Antibiotika. Bei Auftreten von allergischen Reaktionen sind Adrenalin-Gaben angezeigt.Sonstige HinweiseZwischen +2° und +8° C vor Licht geschützt aufbewahren; nicht gefrieren lassen. Auf jeder Packung ist das Verfalldatum angegeben; das Präparat soll nicht über dieses Datum hinaus verwendet werden.Packungen1 Dosis Trockenimpfstoff + 1 Dosis Flüssigimpfstoff (als Lösungsmittel) + 1 Spritze20 × 1 Dosis Trockenimpfstoff + 20 × 1 Dosis Flüssigimpfstoff (als Lösungsmittel) + 20 Spritzen Zulassung erloschen am: 30.09.2005 Abgabekategorie: B IVI Nr. 1378 Informationsstand: 12/1995 Dieser Text ist behördlich genehmigt.
|