HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!
ATCvet-Code: QI99
- | Iyophilisierter Teil |
Bovines, lebendes, attenuiertes, Corona-Virus mind. 105,0 GKID50; bovines, lebendes, attenuiertes, Rota-Virus mind. 107,0 GKID50; Neomycin max. 50 mcg. | |
- | flüssiger Teil |
Solvens 2 ml |
a. | passiv via Mutterschutzimpfung. |
b. | aktiv durch orale Immunisierung. |
a. | Kuh |
1. Impfung: sechs bis acht Wochen vor dem Abkalben, i.m. | |
2. Impfung: zwei bis drei Wochen vor dem Abkalben, i.m. | |
Nach der Geburt soll das Kalb frühzeitig und mind. drei Tage lang Kolostrum aufnehmen. | |
b. | Kalb |
Per os, möglichst frühzeitig nach der Geburt (max. 12 Stunden) und vor der ersten Kolostrumaufnahme. |
- | Wie es für alle Lebendvakzinen gilt, sollen nur gesunde Tiere geimpft werden. |
- | Antiseptica und organische Lösungsmittel zerstören das Virus. Spritzen und Nadeln sollen durch Hitze sterilisiert werden. Keine chemisch sterilisierten Spritzen und Nadeln verwenden. |
Zulassung erloschen am: 31.12.1999
Abgabekategorie: Immunbiologische Erzeugnisse dürfen nur an Tierärztinnen/Tierärzte abgegeben werden.
IVI Nr. 1211
Informationsstand: 12/1995
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