HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!
ATCvet-Code: QI04AB01
- | 1. Impfung: nicht später als 9 Wochen vor dem Ablammen. |
- | 2. Impfung: 6 Wochen nach der 1. Impfung, aber nicht später als 3 Wochen vor dem Ablammen. |
- | Mastlämmer: |
Aus wirtschaftlichen Gründen erübrigt sich eine Impfung, da diese in den ersten Lebenswochen über einen ausreichenden Schutz verfügen und zudem keiner grossen Belastung ausgesetzt sind. | |
- | Aufzuchtlämmer: |
1. Impfung: 5 Wochen nach der Geburt. | |
2. Impfung: 6-8 Wochen nach der 1. Impfung. |
1. Impfung: in der zweiten Lebenswoche. | |
2. Impfung: 6 Wochen nach der 1. Impfung. |
Zulassung erloschen am: 30.09.2010
Abgabekategorie: B
IVI Nr. 1184
Informationsstand: 09/2002
Dieser Text ist behördlich genehmigt.