HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen! Veterinaria AGPanleukopenie- und Katzenschnupfen-SerumATCvet-Code: QI99 Zusammensetzung1 ml enthält: Serumprotein vom Pferd 50-70 mg mit Panleukopenie-Antikörpern mind. 104.0 ND50, Rhinotracheitis-Antikörpern mind. 102.0 ND50, Calicivirus-Antikörpern, Stamm 255 mind. 104.0 ND50, Calicivirus-Antikörpern, Stamm 2024 mind. 104.0 ND50, Phenol max. 0,05 mg, Natriumtimerfonat 0,05 mg.Stabilisiertes Serum vom Pferd mit neutralisierenden Antikörpern gegen die Panleukopenie sowie Erreger des Katzenschnupfens (Rhinotracheitis und Calicivirus), Phenol und Natriumtimerfonat als Konservierungsmittel. Fachinformationen Wirkstoffe (CliniPharm)● AntikörperZielspeziesKatzeIndikationenZur Schutzbehandlung gegen die Panleukopenie der Feliden (Katzenseuche), infektiöse Agranulozytose, Gastroenteritis sowie den Katzenschnupfen (bedingt durch Rhinotracheitis- und Caliciviren) und zur unterstützenden Therapie im Anfangsstadium der Erkrankungen.Dosierung / AnwendungApplikationsubkutan oder intramuskulär, ggf. verteilt auf mehrere Körperstellen.Dosierung
Die Lösung ist gebrauchsfertig. Angebrochene Behälter sollen schnellstmöglich verbraucht werden, damit Verunreinigungen und Wirksamkeitsverlust vermieden werden können. AnwendungseinschränkungenKeineUnerwünschte WirkungenNicht bekanntWechselwirkungenNach der passiven Immunisierung mit Feliserin PRC sollte wegen möglicher Hemmung der Antikörperbildung ein Abstand von 1-2 Wochen bis zur aktiven Immunisierung eingehalten werden.Sonstige HinweiseArzneimittel sorgfältig und unzugänglich für Kinder aufbewahren!Lagerung und HaltbarkeitDas Serum ist bei +2 bis +8°C zu lagern und darf nach Ablauf des auf Packung und Behältnis angegebenen Verfalldatums nicht mehr angewendet werden.PackungenFlaschen zu 4 mlZulassung erloschen am: 30.11.2000 Abgabekategorie: Immunbiologische Erzeugnisse dürfen nur an Tierärztinnen/Tierärzte abgegeben werden. HerstellerHoechst AG, Frankfurt a. M. (D)IVI Nr. 1073 Informationsstand: 12/1995 Dieser Text ist behördlich genehmigt.
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