HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!
ATCvet-Code: QI99
Grundimmunisierung: | 2 Impfdosen im Abstand von 4 Wochen. Die erste Dosis darf ab einem Alter von 2 Monaten, min. 6 Wochen vor der Weidehaltung, verabreicht werden. |
Wiederholungsimpfung: | Die Grundimmunisierung (die 2 Dosen umfasst) genügt normalerweise, um das Tier definitiv zu immunisieren. |
- | Die zu impfenden Tiere von den Rindern, welche im vorhergegangenen Jahr auf die Weide getrieben wurden, im Laufstall trennen. Die Trennung sollte mindestens bis 6 Wochen nach Verabreichung der zweiten Impfdosis aufrechterhalten werden. |
- | Nur gesunde Tiere impfen. |
- | Tlere in schlechtem Nährzustand sollten erst ab einem Alter von 3 Monaten geimpft werden. |
- | Die Laufstallhaltung vorübergehend aufzugeben und die Tiere anbinden, im Falle von Lungenwurmhusten oder intestinalem Wurmbefall. |
- | Der Vernichtung der Parasiten oder der Wurmeier auf dem Boden besondere Aufmerksamkeit schenken. |
Zulassung erloschen am: 31.07.2000
Abgabekategorie: Immunbiologische Erzeugnisse dürfen nur an Tierärztinnen/Tierärzte abgegeben werden.
IVI Nr. 1041
Informationsstand: 12/1995
Dieser Text ist behördlich genehmigt.