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HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!

Biokema SA

Corifelin ad us. vet.[V]

Inaktivierter Impfstoff gegen Katzenschnupfen - für Katzen

ATCvet-Code: QI99AZ

 

Zusammensetzung

1 ml Impfstoff enthält :
 
-Virusfraktion des Herpesvirus FHV-1 Stamm C27 mind. 0,8 SN50 log10(1)
- Gereinigtes Calicivirusantigen Stamm FCV 255 mind. 0,8 SN50 log10(1)
- Oeliges Adjuvans q.s.p.
 
(1):Seroneutralisierende Antikörper in der geimpften Katze
 

Wissenschaftliche Hintergrunddaten (CliniPharm Wirkstoffdaten)

● Felines Calicivirus ● Felines Herpesvirus
 

Indikationen

Aktive Immunisierung der Katzen gegen die durch Herpes- und Caliciviren verursachten respiratorischen Erkrankungen (Katzenschnupfen).
 

Dosierung / Anwendung 

s.c.
Die Dosis beträgt 1 ml, unabhängig von Alter, Rasse und Gewicht des Tieres.
Vor Gebrauch schütteln.
 

Impfschema

Erstimpfung: 2 Injektionen im Abstand von 4 Wo­chen ab der 8. Lebenswoche.
Wiederholungsimpfungen: Jährlich empfohlen, vor allem für Katzen, die mit einem Tierkollektiv (Tierheim, Ausstellungen...) in Kontakt kommen.
 

Unerwünschte Wirkungen

Eine leichte Schwellung kann an der Injektionsstelle auftreten, die sich von selbst zurückbildet.
Allergische Reaktionen sind selten beobachtet worden. Falls eine solche Reaktion auftritt, sind sofort Kortikosteroide anzuwenden.
 

Sonstige Hinweise

Vorsichtsmassnahmen

Nur gesunde Tiere impfen.
Die geimpften Tiere während 24 - 48 Stunden ruhen lassen.
Die üblichen aseptischen Kautelen sind zu beachten.
 

Warnung

Die Selbstinjektion, insbesondere in einen Finger, eines Impfstoffes, der ein öliges Adjuvans enthält, kann eine Entzündung mit schwerwiegenden Komplikationen nach sich ziehen. In einem solchen Falle ist ein Arzt aufzusuchen.
 

Lagerung

Zwischen 2°C und 8°C. Nicht gefrieren.
Vor Licht geschützt.
 

Packungen

Packung mit 10 Blistern zu je 1 Dosis (Flasche).

Zulassung erloschen am: 30.11.2006

Abgabekategorie: B

 

Hersteller

MERIAL

IVI Nr. 1031

Informationsstand: 10/2001

Dieser Text ist behördlich genehmigt.

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