HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen! Arovet AGImpfstoff gegen Hundestaupe, H.C.C., Zwingerhusten, Parvovirose und LeptospiroseATCvet-Code: QI99 ZusammensetzungEine Impfdosis (1 ml) enthält vor der Inaktivierung mindestens 103,7 TCID50 Staupe Lebendvirus Ondersterpoort-Stamm, 104,6 TCID50 Parainfluenza Lebendvirus, 2550 HA-Einheiten Parvovirus-2 RAE mit Formalin inaktiviert, 107,0 TCID50 Adenovirus-1 mit Formalin inaktiviert, 108,8 Leptospira canicola Organismen, 107,8 Leptospira icterohaemorrhagiae Organismen, 15 µg L-80 und 2 mg Aluminium-Hydroxid als Adjuvantien.Fachinformationen Wirkstoffe (CliniPharm)● Canines Adenovirus ● Canines Parainfluenzavirus ● Canines Parvovirus ● Canines Staupevirus ● Leptospira canicola ● Leptospira icterohaemorrhagiaeZielspeziesHundIndikationenZur Schutzimpfung von gesunden Hunde jeden Alters, Gewicht und jeder Rasse gegen Hundestaupe, H.C.C., Zwingerhusten, Parvovirose und Leptospirose.Dosierung / Anwendung1 ml subkutan oder intramuskulär unter üblichen aseptischen Kautelen.
Welpen können im Alter von 8 - 12 Wochen mit CANLAN-6 vakziniert werden, erhalten eine zweite Dosis (1 ml) CANLAN-6 2 - 4 Wochen später. Eine dritte Impfung (1 ml) mit PAVLAN-C (Parvovirus) sollte im Alter von 16 bis 18 Wochen den Welpen appliziert werden, da vorhandene maternale Antikörper mit der Vakzine interferieren. Unmittelbar vor dem Gebrauch den lyophilisierten Impfstoff mit dem flüssigen Anteil reconstituiren und gut schütteln. Unerwünschte WirkungenDas Adjuvans könnte eine kurzdauernde leichte Reaktion (Knötchenbildung) an der Impfstelle verursachen. Klinische Untersuchungen haben gezeigt, dass diese Knötchen nach einigen Tagen verschwinden. Im Fall von anaphylaxieähnlichen Reaktionen ist die Verabreichung von Epinephrin in der üblichen Dosis angezeigt.Sonstige Hinweise
PackungenPackung mit 25 × 1 DoseAbgabekategorie: Immunbiologische Erzeugnisse dürfen nur an Tierärztinnen/Tierärzte abgegeben werden. HerstellerLANGFORD, Guelph (CDN)IVI Nr. 1023 Informationsstand: 12/1995 Dieser Text ist behördlich genehmigt.
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