HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen! Virbac (Switzerland) AGInaktivierter Impfstoff zur Schutzimpfung von gesunden Hunden gegen ZwingerhustenATCvet-Code: QI99 Zusammensetzung1 Dosis (1 ml) der flüssigen Vakzine enthält: mindestens 0,05 µg gereinigtes Protein von Bordetella bronchiseptica (Stamm 110 H), mindestens 106 GKID50 inaktiviertes canines Parainfluenzavirus (Stamm D 008) vor der Inaktivierung; Konservierungsmittel: 0,1 mg Merthiolat.Fachinformationen Wirkstoffe (CliniPharm)● Bordetella bronchiseptica ● Canines ParainfluenzavirusZielspeziesHundEigenschaften / WirkungenBordetella bronchiseptica spielt ätiologisch eine wesentliche Rolle beim Zwingerhusten der Hunde. Durch die Forschung der Virbac-Laboratorien konnte erstmals eine Vakzine hergestellt werden, die ausschliesslich aus dem für die Immunantwort verantwortlichen gereinigten Proteinantigen besteht. Von unnötigen und toxischen Proteinen befreit, gewährleistet dieses Antigen eine rasche und hohe Immunantwort ohne Nebeneffekte oder lokale Reaktionen.IndikationenZur Immunisierung von gesunden, konsequent entwurmten Welpen und adulten Hunden gegen Zwingerhusten.Dosierung / AnwendungAb der 6. Lebenswoche eine zweimalige Injektion mit je 1 ml im Abstand von 10 Tagen, subkutan oder intramuskulär.Eine jährliche Wiederholung wird empfohlen. Den Inhalt eines Fläschchens injizieren, unabhängig von Alter und Gewicht. AnwendungseinschränkungenKranke in schlechtem Allgemeinzustand sich befindliche sowie stark mit Parasiten befallene Tiere sind von der Schutzimpfung auszuschliessen.Unerwünschte WirkungenKeine bekannt.Sonstige HinweiseVor Licht geschützt bei +4° C ± 2° C im Kühlschrank aufbewahren, bis zum aufgedruckten Datum halbar.Nicht gefrieren lassen. PackungenPackung mit 10 Impfdosen Canigen TC flüssig.Zulassung erloschen am: 31.12.1997 Abgabekategorie: Immunbiologische Erzeugnisse dürfen nur an Tierärztinnen/Tierärzte abgegeben werden. HerstellerVirbac, Carros (F)IVI Nr. 1020 Informationsstand: 12/1995 Dieser Text ist behördlich genehmigt.
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