8.
DOSIERUNG FÜR JEDE TIERART, ART UND DAUER DER ANWENDUNG
Zum Einbringen in den äusseren Gehörgang oder zum Auftragen auf die Haut.
Infektionen des äusseren Gehörgangs (Otitis externa):
Zweimal täglich 5 Tropfen des Tierarzneimittels nach Säuberung der Ohrmuschel in den äusseren
Gehörgang eingeben. Ohrmuschel und Gehörgang sollten gut massiert werden, damit eine
gleichmässige Verteilung der Wirkstoffe erreicht wird, jedoch sanft genug, um dem Tier keine
Schmerzen zu verursachen.
Die Behandlung sollte ohne Unterbrechung bis einige Tage nach dem völligen Verschwinden der
Symptome für mindestens 7 – 10, jedoch nicht länger als 14 Tage, fortgesetzt werden. Der
Erfolg der Behandlung sollte durch eine Tierärztin / einen Tierarzt kontrolliert werden, bevor die
Behandlung beendet wird.
Infektionen der Haut (klein, lokalisiert, oberflächlich):
Zweimal am Tag einige Tropfen des Tierarzneimittels auf die zu behandelnden Läsionen auftragen
und gut einreiben.
Die Behandlung sollte bis einige Tage nach dem völligen Verschwinden der Symptome,
jedoch nicht länger als 14 Tage, ununterbrochen fortgesetzt werden.
In einigen hartnäckigen Fällen (Ohr- und Hautinfektionen), kann es notwendig sein, die Behandlung
für 2 bis 3 Wochen fortzuführen. In solchen Fällen sollte die Tierärztin / der Tierarzt weitere
Untersuchungen und eine Neubewertung der Diagnose vornehmen. Eine Verlängerung der
Behandlung darf nur auf tierärztliche Anweisung erfolgen.
9.
HINWEISE FÜR DIE RICHTIGE ANWENDUNG
Vor dem Gebrauch 10 bis 15 Sekunden lang gut schütteln, um sicherzustellen, dass das
Tierarzneimittel vollständig gemischt ist. Verunreinigungen der Spitze sind strengstens zu vermeiden.
Die Haare auf und in der Nähe der befallenen Stellen sollten, wenn nötig, vor der Behandlung
abrasiert werden; dies sollte, falls nötig, im Laufe der Behandlung wiederholt werden.
Hygienische Massnahmen wie tägliches Säubern der befallenen Stellen vor der Behandlung
unterstützen den therapeutischen Erfolg.
10.
WARTEZEIT(EN)
Nicht zutreffend.
Nicht bei Tieren anwenden, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen.
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