- Sehr häufig (mehr als 1 von 10 behandelten Tieren zeigen Nebenwirkungen)
- Häufig (mehr als 1 aber weniger als 10 von 100 behandelten Tieren)
- Gelegentlich (mehr als 1 aber weniger als 10 von 1.000 behandelten Tieren)
- Selten (mehr als 1 aber weniger als 10 von 10.000 behandelten Tieren)
- Sehr selten (weniger als 1 von 10.000 behandelten Tieren, einschliesslich Einzelfallberichte).
Falls Sie Nebenwirkungen, insbesondere solche, die nicht in der Packungsbeilage aufgeführt
sind, beim behandelten Tier feststellen, oder falls Sie vermuten, dass das Tierarzneimittel nicht
gewirkt hat, teilen Sie dies bitte Ihrem Tierarzt oder Apotheker mit.
7.
ZIELTIERART(EN)
Hund
8.
DOSIERUNG FÜR JEDE TIERART, ART UND DAUER DER ANWENDUNG
Alle 12 Stunden einen 0.5 - 1.0 cm langen Salbenstrang in den Bindehautsack des betroffenen
Auges einbringen.
Verkrustungen am Auge sind vorher durch vorsichtiges Auswaschen der Bindehaut mit
geeigneten Augenwaschlösungen zu entfernen.
Die Dauer der Behandlung hängt von der Schwere der Erkrankung und dem Ansprechen auf die
Behandlung ab.
Chronische idiopathische Keratokonjunktivitis sicca:
Nach klinischer Erfahrung benötigen 90% der betroffenen Hunde eine lebenslängliche
Behandlung. Günstige Aussichten für einen Behandlungserfolg mit Optimmune® bestehen in der
frühen Phase der Erkrankung, solange das Tränendrüsengewebe nicht irreversibel geschädigt
ist.
Eine Begleittherapie gemäss Anweisungen des Tierarztes in Form von Tränenersatz und
gegebenenfalls topischen Antibiotika ist manchmal erwünscht.
Chronische oberflächliche Keratitis:
Die Behandlung sollte im frühen Verlauf der Erkrankung eingeleitet werden. Die bisherige
klinische Erfahrung deutet daraufhin, dass die Anwendungshäufigkeit von Optimmune® während
bestimmten Jahreszeiten (Herbst und Winter) unter tierärztlicher Anweisung reduziert werden
kann. Oftmals ist wegen der Unheilbarkeit der Erkrankung eine lebenslange Therapie notwendig.
9.
HINWEISE FÜR DIE RICHTIGE ANWENDUNG
Keine bekannt.
10.
WARTEZEIT(EN)
Nicht bei Tieren anwenden, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen.
11.
BESONDERE LAGERUNGSHINWEISE
Arzneimittel unzugänglich für Kinder aufbewahren.