Anwendungen
Anerkannte tiermedizinische Anwendung
Die Polysaccharide von
Tussilago farfara L.,
Acorus calamus L. und
Echinacea purpurea (L.) Moench milderten bei Mäusen, die am Lewis-Lung-Karzinom litten, den toxischen Effekt des Zytostatikums Fluorouracil auf das Dünndarmepithel. Zusätzlich stimulierten die Polysaccharide den reparativen Regenerationsprozess der Läsionen, die durch das Zytostatikum verursacht wurden. Die Polysaccharide förderten jedoch weder das Tumorwachstum noch die Metastasierung (Safonova et al., 2016).
Ethnoveterinärmedizinische Studien
Gemäss einer Übersichtsarbeit zu ethnoveterinärmedizinischen Studien Europas wird
Tussilago farfara (Blätter) als Futteradditiv eingesetzt (Mayer et al., 2014).
Traditionelle Anwendung
- | Innerlich bei akuten Katharrhen der Luftwege mit Husten; zur Reizmilderung bei leichten Entzündungen der Maul- und Rachenschleimhaut; zur Milderung eines trockenen Hustenreizes (Reichling et al., 2016). |
Dosierung
Innerliche Anwendung
| Huflattichblätter/Tag (in g Droge/Tag) |
Rind | 20-50 |
Pferd | 20-40 |
Esel | 10-30 |
Ziege, Schaf | 5-15 |
Schwein | 5-12 |
Hund | 2-5 |
Katze | 1-3 |
(Reichling et al., 2016)
Zubereitung
Innerliche Anwendung
Huflattichblätter werden in Form eines Infuses (1:10) verwendet (Reichling et al., 2016).
Hinweise
- | Gegenanzeige: die Pyrrolizidinalkaloid-haltigen Wildformen sollten gemieden werden, da ein Teil der Pyrrolizidinalkaloide leberschädigend sind (Reichling et al., 2016; Teuscher et al., 2012). |
- | Mögliche Wechselwirkungen mit Antihypertensiva, kardiovaskulären und hepatotoxischen Medikamenten (Wynn & Fougère, 2007). |
Toxizität
Siehe
Tussilago farfara
Verfügbarkeit
Siehe unter
Fertigpräparate und -produkte Schweiz und
Deutschland; die getrocknete und geschnittene Droge sowie Extrakte sind in Arzneibuchqualität im Fachhandel erhältlich (Pharmavista, 2018).
Gesetzliche Vorschriften, Doping
Rückstandsregelungen
- | TAMV: Huflattich ist nicht auf der Liste 2/Anhang 2 aufgeführt, d.h. darf bei Nutztieren nicht als Wirkstoff eingesetzt werden. |
- | FMBV: Die Verfütterung von getrockneten Blättern essbarer Pflanzen an lebensmittelliefernde Tiere ist laut der Futtermittelbuch-Verordnung, Anhang 1.418, erlaubt. Cave: Pyrrolizidinalkaloid-haltige Wildformen! |
- | European Feed Materials Register (momentan für die Schweiz nicht gültig): Huflattichblätter und -kraut (getrocknet, geschnitten oder pulverisiert) sind in der EU als Einzelfuttermittel registriert unter 003583-EN (2013-04-17); 002594-EN, 02594-FR (2011-11-24); 01085-EN (2011-01-07). |
Doping
Der Huflattich ist keine dopingverdächtige Substanz.
Die Dopingrelevanz von Pflanzen ändert sich kontinuierlich. Die aktuellen Daten zum Pferdesport (FEI) sind ersichtlich unter
der Liste der verbotenen Substanzen.