1 | BEZEICHNUNG DES TIERARZNEIMITTELS |
2 | QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ZUSAMMENSETZUNG |
3 | DARREICHUNGSFORM |
4 | KLINISCHE ANGABEN |
4.1 | Zieltierart(en) |
4.2 | Anwendungsgebiete unter Angabe der Zieltierart(en) |
● | Persistierendes Corpus luteum |
● | Lutealzysten |
● | Brunstsynchronisation |
● | Brunstinduktion |
● | Geburtsauslösung |
● | Abortinduktion |
● | Unterbrechen der Trächtigkeit bei fetaler Mumifikation |
● | Endometritis/Pyometra |
● | Verzögerte Rückbildung der Gebärmutter |
● | Auslösung der Geburt |
4.3 | Gegenanzeigen |
4.4 | Besondere Warnhinweise für jede Zieltierart |
4.5 | Besondere Warnhinweise für die Anwendung |
4.6 | Nebenwirkungen (Häufigkeit und Schwere) |
4.7 | Anwendung während der Trächtigkeit, Laktation oder der Legeperiode |
4.8 | Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und andere Wechselwirkungen |
4.9 |
● | Brunstinduktion (auch bei Kühen mit schwacher oder stiller Brunst): |
Dalmazin® ad us. vet. erst dann anwenden, wenn sich ein Corpus luteum gebildet hat (6. - 18. Zyklustag); die Brunst tritt normalerweise innerhalb von 48 - 60 Stunden ein. Somit sollte die Besamung 72 - 96 Stunden nach Injektion erfolgen. Falls bis zum elften Tag nach der ersten Verabreichung keine Brunstsymptome auftreten, sollte das Präparat ein zweites Mal injiziert werden. | |
● | Brunstsynchronisation: |
Dalmazin® ad us. vet. zweimal im Abstand von 11 Tagen verabreichen. Nach der letzten Injektion sollten die Tiere bei 72 und 96 Stunden zweimal künstlich besamt werden. | |
● | Geburtsauslösung: |
Dalmazin® ad us. vet. ab dem 260. Trächtigkeitstag injizieren. Die Geburt wird normalerweise 30 - 60 Stunden nach der Behandlung ausgelöst. | |
● | Mummifizierte Föten: |
Die Föten werden 3 - 4 Tage nach der Verabreichung von Dalmazin® ad us. vet. ausgestossen. | |
● | Trächtigkeitsabbruch: |
Dalmazin® ad us. vet. in der ersten Hälfte der Trächtigkeit (bis 150. Trächtigkeitstag) verabreichen. | |
● | Persistierendes Corpus luteum, Lutealzyste: |
Dalmazin® ad us. vet. in der Standarddosierung verabreichen, bei der ersten Brunst nach der Injektion besamen. Falls die Brunst nicht sichtbar ist, sollte eine nochmalige gynäkologische Untersuchung durchgeführt und die Injektion 11 Tage nach der ersten Verabreichung wiederholt werden. Die Besamung sollte 72 - 96 Stunden nach der Injektion erfolgen. | |
● | Endometritis, Pyometra: |
Dalmazin® ad us. vet. verabreichen. Behandlung bei Bedarf nach 10 - 11 Tagen wiederholen. | |
● | Verzögerte Rückbildung der Gebärmutter: |
Dalmazin® ad us. vet. verabreichen und, falls erforderlich, nochmals ein bis zwei zusätzliche Behandlungen im Abstand von jeweils 24 Stunden durchführen. |
● | Geburtsauslösung: |
Dalmazin® ad us. vet. frühestens 2 Tage vor der mittleren Trächtigkeitsdauer, die in einem Bestand gilt, oder frühestens am 112. Tag der Trächtigkeit in einer Dosierung von 1 ml pro Tier einmalig intramuskulär verabreichen, dies entspricht einer Dosierung von 75 µg (+)-Cloprostenol/Tier. Die Injektion führt im Allgemeinen innert 24 bis 36 Stunden zur Geburt. |
4.10 | Überdosierung (Symptome, Notfallmassnahmen, Gegenmittel), falls erforderlich |
4.11 |
Rinder: | Milch: | keine |
Essbare Gewebe: | keine | |
Sauen: | Essbare Gewebe: | 1 Tag |
5 | PHARMAKOLOGISCHE EIGENSCHAFTEN |
5.1 | Pharmakodynamische Eigenschaften |
5.2 | Angaben zur Pharmakokinetik |
5.3 | Umweltverträglichkeit |
6 | PHARMAZEUTISCHE ANGABEN |
6.1 | Verzeichnis der sonstigen Bestandteile |
6.2 | Wesentliche Inkompatibilitäten |
6.3 | Dauer der Haltbarkeit |
6.4 | Besondere Lagerungshinweise |
6.5 | Art und Beschaffenheit des Behältnisses |
● | Faltschachtel mit 15 Flaschen à 2 ml |
● | Faltschachtel mit 1 Flasche à 10 ml |
6.6 | Besondere Vorsichtsmassnahmen für die Entsorgung nicht verwendeter Tierarzneimittel oder bei der Anwendung entstehender Abfälle |
7 | ZULASSUNGSINHABERIN |
8 | ZULASSUNGSNUMMER(N) |
9 | DATUM DER ERTEILUNG DER ERSTZULASSUNG / ERNEUERUNG DER ZULASSUNG |
Datum der Erstzulassung: | 31.03.2010 |
Datum der letzten Erneuerung: | 08.10.2019 |
10 | STAND DER INFORMATION |
Dieser Text ist behördlich genehmigt.