Clostridium chauvoei (Rauschbrand) und Clostridium septicum (Pararauschbrand)
In der Schweiz ist ein Impfstoff gegen Rauschbrand zugelassen, der allerdings den Schweizer Bedingungen nicht gut entspricht. Praktisch alle Rinder, welche in der Schweiz geimpft werden, sind Sömmerungstiere. Die Impfung muss somit aus organisatorischen Gründen spätestens Mitte April/Anfangs Mai abgeschlossen sein. Da diese Impfung zweimal gemacht werden muss, wird es zeitlich eng. Der Schutz der Immunisierung wird auf maximal sechs Monate angegeben, was sehr knapp bemessen ist. Die Impfung wird zudem im ersten und zweiten Trächtigkeitstrimester nicht empfohlen, doch der grösste Teil der zu impfenden Rinder befindet sich in diesen Trächtigkeitsstadien.
Tabelle 6: Zugelassener Impfstoff und Impfschema gegen Rauschbrand in der Schweiz
| Handelsname | Antigen | Impfstoff-typ | Anwendung | Vertrieb |
| Bovilis® Bravoxin 10 | C. perfringens (Typ A, B, C, D), Toxoide von C. perfringens (α, β, ε), C. chauvoei, Toxoide von C. novyi, C. septicum, C. tetani, C. sordellii und C. haemolyticum | Inaktiviert / Toxoidimpfstoff | Rind: 2 ml s. c., Schaf: 1 ml s. c., Zweimal im Abstand von 4 bis 6 Wochen, Wiederholungsimpfung zur passiven Immunisierung der Kälber und Lämmer möglich; nach Grundimmunisierung 8 bis 2 Wochen vor der Geburt eine Wiederholungsimpfung, häufig beschriebene Nebenwirkungen sind lokale Schwellungen oder Verhärtungen |
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